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Das Arbeitszeugnis - Sein Wert liegt in den Details

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Arbeitszeugnis

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Ein Arbeitszeugnis darf nur positive oder neutrale Formulierungen zur Bewertung des Arbeitnehmers enthalten, müssen aber der Wahrheit entsprechen. Arbeitgeber und Personalchefs entgehen dieser Zwickmühle durch "Codes", die jeden Grad von Beurteilung zulassen, ohne diese Regelung zu verletzen. Arbeitnehmer laufen Gefahr, Formulierungen nicht richtig zu werten und die Auswirkung des Arbeitszeugnisses auf ihr weiteres Berufsleben falsch einzuschätzen. Arbeitszeugnisse sind Begleiter für das ganze (Arbeits-)Leben - ein guter Grund, sie mit größter Sorgfalt unter die Lupe zu nehmen.

Zeugnispflicht des Arbeitgebers

Jeder Arbeitnehmer, einschließlich Aushilfe, Minijobber oder Praktikant, hat bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen das Recht, ein Zeugnis zu verlangen. Für Auszubildende muss - auch wenn sie weiter im Unternehmen bleiben - zum Ende ihrer Ausbildung ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Arbeitnehmer und Auszubildende können das Zeugnis noch drei Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses oder der Ausbildung anfordern.

Form und Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis muss in schriftlicher Form auf aktuellem Firmenpapier (Briefbogen etc.) ausgestellt und als Original übergeben werden. Der Arbeitgeber, ein Vorgesetzter oder ein Personalverantwortlicher muss das Arbeitszeugnis eigenhändig unterschreiben.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis umfasst - eine eindeutige Überschrift wie Zeugnis oder Ausbildungszeugnis - Angaben zur Person sowie das Eintritts- und Austrittsdatum - die Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten - eine Leistungsbeurteilung - eine Beurteilung des Sozialverhaltens - einen Schlusssatz.

Formulierungen zur Beurteilung der Leistungen und Fachkenntnisse

In diesem Teil des Zeugnisses werden - Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit - Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative - Arbeitsweise - Fachkenntnisse, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, absolvierte Fortbildungen und Führungsleistungen beschrieben.

Die einzelnen Beurteilungspunkte hängen von der Art der Tätigkeit und den typischen Anforderungen ab. Fehlen Aussagen zu charakteristischen Anforderungen (wenn beispielsweise bei einem Abteilungsleiter die Führungsleistung nicht erwähnt wird) entspricht das einer absolut negativen Aussage.

Bei der Formulierung der Beurteilung hat sich ein System durchgesetzt, das mit Schulnoten vergleichbar ist: Im Kern der Aussagen finden sich zu jeder Note von 1 bis 5 bestimmte Codes: "Sehr gut" wird durch die Betonung der Kontinuität, beispielsweise mit "stets", in Verbindung mit Superlativen wie "vollste", "absoluteste" "äußerste" ausgedrückt. Auch bei der Beurteilung "Gut" steht die Kontinuität im Vordergrund, die Adjektive werden aber schon abgeschwächt: aus "vollste" wird "voll". "Befriedigend" zeigt sich durch deutliche Abstriche bei Kontinuität und/oder den Adjektiven, wie beispielsweise "immer zufriedenstellend". Wird die Leistung oder Fachkompetenz nur noch als "zufriedenstellend" beurteilt, entspricht das einem "Ausreichend". "Mangelhaft" wird durch deutliche Einschränkungen wie "im Großen und Ganzen" beschrieben.

Die Beurteilung des Sozialverhaltens

Dieser Punkt beschreibt den Umgang mit den Kontaktpersonen innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Grundsätzlich gelten hier die gleichen Bewertungsregeln. Wichtig ist, dass alle Kontaktpersonen des Arbeitnehmers erwähnt werden: Kollegen und Vorgesetzte, dazu gegebenenfalls Kunden und andere Geschäftspartner und bei Führungskräften die Untergebenen. Fehlt eine für den Arbeitsplatz wichtige Kontaktgruppe, zeigte der Arbeitnehmer deutliche Defizite. Ähnlich negativ ist die ausdrückliche Betonung von Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit zu sehen. Sie werden oft eingesetzt, wenn sonst nichts Positives über den Arbeitnehmer zu sagen ist.

Wertvolle Informationen und Tipps

Im Internet stehen umfangreiche Auswertungen von Arbeitszeugnissen mit grundlegenden Informationen und Details zur Form, zum Inhalt, dem Aufbau und vor allem zu den einzelnen Bewertungen zur Verfügung: in Quellen der Gewerkschaften, beispielsweise unter:

- zeugnisdeutsch.de

- lexware.de

den 13/02/2015

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