Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im Geschäftsbereich Lüneburg für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen innerhalb der Landkreise Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Harburg zuständig.
In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist bei der
Betriebsgemeinschaft Straßendienst
in Seevetal-Hittfeld
zum nächstmöglichen Zeitpunkt der
Arbeitsplatz
Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) – Weiserzeichen: BG3HAR
Entgeltgruppe 9a TV-L (alternativ Entgeltgruppe 6 TV-L)
unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
* Bearbeiten von Personalangelegenheiten des Straßenwartungspersonals
* Mitwirkung bei Beschaffungen für den laufenden Dienstbetrieb der Straßenmeisterei
* Bearbeitung des Postein- und -ausgangs, Telefondienst
* Bearbeitung von Rechnungen für den Betriebsdienst
* Mitwirkung bei der Unfallsachbearbeitung, Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen
Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.
* Für die Besetzung mit Entgeltgruppe 9a TV-L: erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (w/m/d), Angestellten- bzw. Verwaltungsprüfung I oder ein vergleichbarer Abschluss erforderlich.
Für die Besetzung mit Entgeltgruppe 6 TV-L ist eine abgeschlossene kaufmännische oder ähnliche Ausbildung vorteilhaft
* gute MS Office Kenntnisse
* gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
Ihre persönliche Qualifikation:
* Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen
* Kommunikations- und Kontaktfähigkeit
* ausgeprägte Teamfähigkeit
* Organisationsvermögen
* strukturiertes Arbeiten
* Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Verwaltungsaufgaben einer Straßenmeisterei wären wünschenswert
* Vergütung nach der Entgeltgruppe 9a bzw. 6 TV-L
* einen teilzeitgeeigneten Vollzeitarbeitsplatz (38,5 Std./Woche)
* attraktiver Arbeitsplatz mit vielseitigem und abwechslungsreichem Tätigkeitsfeld
* Möglichkeit der Telearbeit / mobiles Arbeiten
* Eingliederung in ein dynamisches Team
* eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL
* eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L
* 30 Tage tariflich geregelten Erholungsurlaub
* vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
* gründliche Einarbeitung
JBRP1_DE