Vergütung gemäß TVöD kommunal/VKA
~SuE-Zulage und Regenerationstage
~Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt
~Schicht-, Nacht-, und Feiertagszuschläge
~Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen, die den Tarifvereinbarungen des öffentlichen Dienstes entsprechen
~Möglichkeit zum Erwerb eines kostengünstigen Job-Tickets (Deutschlandticket)
~Möglichkeit zu internen und externen Fortbildungen
~Wertschätzendes Arbeitsumfeld
Eine offene Unternehmenskultur, in der Wertschätzung und Teamgeist gelebt wird
Aufnahme und Erstversorgung von Jugendlichen welche gemäß §42 SGB VIII und §42a SGB VIII durch das fallzuständige Jugendamt in Obhut genommen wurden
~Die Bereitschaft zur Arbeit im Schichtdienst (auch nachts und am Wochenende) wird vorausgesetzt.
~Mitwirken bei der Klärung der individuellen Folgeperspektive entsprechend der Bedarfslage in Zusammenarbeit mit dem fallzuständigen Jugendamt
~Erstellen und Führen von Listen, Akten und Dokumentationen
~Kooperation mit Auftraggebern und Trägern anderer sozialer Dienstleistungen
~Mitwirken an der konzeptionellen Entwicklung der Einrichtung gemäß den Absprachen mit dem Jugendamt und der Gesamtstruktur der Jugendhilfe im vae
Sie verfügen über ein Ausbildunge als Erzieher:in oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Sozialarbeit bzw. -pädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften) oder einen vergleichbaren Abschluss
~Sie bringen Kenntnisse und Erfahrungen in der Jugendhilfe mit
~Sie haben Spaß an der Arbeit mit Jugendlichen und Freude an einer lebendigen, herausfordernden Tätigkeit
~Sie verfügen über entsprechende pädagogische Kompetenzen im Umgang mit Widerständen sowie die Fähigkeit, Konflikte professionell und ressourcenorientiert zu begleiten
~Sie besitzen die Fähigkeit zur eigenständigen Planung und Durchführung pädagogischer Angebote auf Grundlage der Kompetenzen und Interessen der Jugendlichen
~Ihnen macht es Spaß Jugendliche in prekären Lebenslagen zu pädagogisch zu unterstützen
Sie haben idealerweise bereits Erfahrungen im Bereich der Jugendhilfe oder Inobhutnahme gesammelt
Sie besitzen Weiterführende Fort- oder Weiterbildungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Sie haben Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen Deeskalation, Krisenintervention oder Gesprächsführung
Sie sind mit dem Bereich Inobhutnahme vertraut und haben Kenntnis von weiteren Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff.