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Sie kümmern sich um die umfassende Sachbearbeitung im Bereich der wissenschaftlichen und
studentischen Hilfskräfte.
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Sie kontrollieren die persönlichen Voraussetzungen der Studierenden und die
arbeitsrechtlichen Vertragsklauseln.
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Sie sind eigenverantwortlich für die Bearbeitung der Vertragsabschlüsse und die
Mitteilungen an das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) zuständig und
übernehmen die Verantwortung für die Führung der Personalakten und die Datenpflege.