* Beitreibung eigener Forderungen sowie fremder Forderungen im Wege der Amtshilfe aufgrund erteilter Vollstreckungsaufträge nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes NRW * Ermittlung von Schuldneraufenthalten und Vollstreckungsmöglichkeiten * Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen * Korrespondenz mit Schuldnerinnen/Schuldnern, Gläubigern, anderen Behörden, etc. * Einzug und Quittierung gezahlter und gepfändeter Geldbeträge * Planung und Durchführung von Besuchsterminen sowie Schuldnerrouten * Absprachen bzw. Vereinbarungen mit Schuldnerinnen/ Schuldnern (m/w/d) treffen * Überwachung von Zahlungseingängen sowie Termin- und Fristenüberwachung * Weiterberechnung und Festsetzung von Nebenforderungen (z. B. Säumniszuschläge)