Stark für Gerechtigkeit
Wir bieten dir einen verantwortungsvollen Beruf mit vielen interessanten Aufgaben, in dem du eigenständig Entscheidungen treffen kannst.
Deine Arbeitszeit ist geprägt von vielfältigen Begegnungen mit Menschen und einem engagierten Team.
Im Rahmen deines Studiums hast du die Möglichkeit, finanziell unabhängig zu sein und dein Wissen an einer kleinen und familiären Hochschule zu erlernen.
Die Übernahmechance nach dem Studium ist sehr gut, da wir bedarfsgerecht einstellen.
Ein krisensicherer Arbeitsplatz und eine Tätigkeit mit Sinn für die Gesellschaft warten auf dich.
Aufgaben
Als Rechtspfleger/-in bist du als Beamtin bzw. Beamter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Du nimmst viele ehemals richterliche Aufgaben wahr und bist daher bei deinen Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich unabhängig.
Rechtspfleger/-innen arbeiten bei den Amtsgerichten in verschiedenen Rechtsgebieten – so führen sie u. a. das Grundbuch und das Handelsregister, eröffnen Testamente, erteilen Erbscheine und leiten die Rechtsantragstelle.
Bei den Staatsanwaltschaften nehmen Rechtspfleger/-innen die Aufgaben der Strafvollstreckung wahr, was u. a. die Ladung zu Strafantritten, die Berechnung von Strafzeiten, die Eintreibung von Geldstrafen oder den Erlass von Vollstreckungshaftbefehlen umfasst.
Als Rechtspfleger/-in hast du auch die Möglichkeit, Führungsaufgaben in der Gerichtsverwaltung zu übernehmen.
Ablauf der Ausbildung
Das duale Studium dauert drei Jahre. Es ist in vier Abschnitte gegliedert. In zwei der vier Abschnitte (insgesamt 24 Monate) findest du das theoretische Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim. In den weiteren zwei Abschnitten (insgesamt 12 Monate) erfolgt die Praxisausbildung an verschiedenen Gerichtsstandorten des Oberlandesgerichtsbezirks Celle.
Qualifikationen
* Entscheidungsfreudigkeit
* Flexibilität
* Hohes Maß an Textverständnis
* Durchsetzungsvermögen
* Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
* Hohe Belastbarkeit
* Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Um das duale Studium zum Rechtspfleger/-in erfolgreich abzuschließen, benötigst du die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Der Startalter liegt im Grundsatz unter 40 Jahren. Im Fall der Schwerbehinderung ist ein Alter bis 45 Jahre möglich.