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W2-professur für allgemeines und besonderes steuerrecht

Nordkirchen
Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen
Professor
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 18 Std.
Beschreibung

Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen


Jobbeschreibung

An der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine W2-Professur für Allgemeines und Besonderes Steuerrecht zu besetzen.

Den Bewerberinnen/Bewerbern obliegt die Durchführung von Lehrveranstaltungen während der Fachstudien der Beamtenanwärter/-innen der Laufbahngruppe 2.1 der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in allen in der Anlage 11 zu § 51 Abs. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuer­beamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.10.2022 (BGBl I S. 1909 – Nr. 40), aufgeführten Studienfächern sowie die Abnahme von Zwischen- und Laufbahnprüfungen (§§ 61 ff StBAPO).

Anforderungen

Neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist für die Besetzung der Planstelle erforderlich:

* ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das den vorgesehenen Aufgaben entspricht,
* pädagogische Eignung, die durch Erfahrungen in einer vorausgegangenen Lehr- oder Ausbildungstätigkeit nachgewiesen wird,
* besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
* besondere Leistungen bei der Anwendung oder der Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Methoden, die während einer mindestens fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt wurden, erbracht worden sein müssen.

Die Tätigkeit ist für Teilzeitbeschäftigte geeignet.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsge­setzes bevorzugt berücksichtigt.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Qualifikation und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Bewerberinnen/Bewerber werden gebeten, ihren Bewerbungen Unterlagen beizufügen, die die Einstellungsvoraussetzungen belegen können. Dazu gehört neben Lebenslauf und ausführlicher Übersicht über den beruflichen Werdegang insbesondere eine Darstellung der besonderen Leistungen in der Praxis sowie ggf. Verzeichnisse wissenschaftlicher Veröffentlichungen und bisher abgehaltener Lehrveranstaltungen.

Bewerbungen sind bis zum 31.07.2026 an die

Leiterin der Hochschule für Finanzen NRW
Schloss
59394 Nordkirchen

zu richten.

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