Zwei Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
Die Stadt Haldensleben stellt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes, zum 01. August 2025 zwei Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r in der Fachrichtung Kommunalverwaltung ein.
Anforderungsprofil:
1. mindestens erweiterter Realschulabschluss oder Abitur,
2. gute bis sehr gute Leistungen in Mathematik und Deutsch,
3. persönliche Voraussetzungen: Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, ein freundlicher Umgang mit Bürgern, eine aufgeschlossene, freundliche und zuverlässige Art, gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC und Spaß an der Arbeit und Anwendung von Gesetzen.
Das muss mindestens in die Bewerbungsmappe:
1. Deckblatt,
2. Bewerbungsanschreiben (max. 2 Seiten),
3. Lebenslauf (max. 3 Seiten),
4. aktuelles oder letztes Zeugnis (als Kopie),
5. Praktika Nachweise (falls vorhanden, als Kopie).
Die Eignung für die Ausbildung wird in einem Auswahlverfahren mit Eignungstest festgestellt. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten. Die praktische Ausbildung findet in den Ämtern der Stadtverwaltung statt. Die theoretische Ausbildung wird durch die Berufsbildenden Schulen Haldensleben sowie das Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. in Magdeburg übernommen.
Wir bieten:
1. eine qualifizierte und zukunftsorientierte Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
2. Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes,
3. Vermögenswirksame Leistungen, Sonderzuwendungen und eine Abschlussprämie bei erfolgreicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses,
4. einen sicheren Arbeitsplatz und Möglichkeit der Weiterqualifizierung,
5. Dienstlaptop und gute Betreuung während der Ausbildung.
Verdienst: Die Vergütung sowie Urlaubstage werden durch die Vorschriften des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Urlaub: Auszubildende haben 30 Urlaubstage in einem Kalenderjahr.
Der Ausbildungsablauf im Dualen System:
Praxis:
• Einsatz in verschiedenen Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwaltung Haldensleben (im Rhythmus von ca. 6 Wochen).
Theorie:
• Blockunterricht an den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Börde in Haldensleben in den Fächern z.B.: Staatsrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Haushaltsrecht, Privatrecht, Verwaltungsrecht u.v.m.
• Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. zur Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung,
• zusätzliche dienstbegleitende Unterweisungen (Behördenunterricht) im Landkreis Börde.
Ihre Bewerbung, einschl. Kopie des letzten Schulzeugnisses, richten Sie bitte bis zum 31.10.2024 an die Stadt Haldensleben, Abt. Verwaltungs-, Personalservice und Informationstechnologie, Markt 20-22, 39340 Haldensleben.
Bewerbungen per E-Mail bitte nur im pdf-Format als eine Datei an Personalservice@Haldensleben.de senden.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt, sofern nicht in der Person einer/s Mitbewerberin/Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Hinweis: Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
Eingangsbestätigungen werden ausschließlich per E-Mail versendet. Zum Erhalt einer Eingangsbestätigung ist den Bewerbungsunterlagen zwingend eine E-Mail-Adresse beizufügen.
Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
Datenschutzhinweise für Bewerber/-innen gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren finden Sie unter / Datenschutz.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu zwei Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Unterlagen werden anschließend gelöscht.
Nur wenn Sie Ihrer Bewerbung einen frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen, wird sie Ihnen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurückgesendet. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen 3 Monate nach Ablauf der Stellenvergabe vernichtet.
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