• fachliche und personelle Leitung eines eigenen Aufgabenbereichs • selbständige Bearbeitung der allgemeinen und besonderen Aufgaben des Bereichs • Vorbereitung, Ausarbeitung und Mitwirkung bei Grundsatzentscheidungen • Mitwirkung im Rahmen der Haushaltsplanung und Budgetverantwortung • enge Kooperation mit externen Stellen • Abwesenheitsvertretung für den Bereich Kinder & Jugend Es bestehen Überlegungen, ca. ein Jahr nach Stellenbesetzung die Leitung des Fachdienstes Kinder & Jugend in die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle zu integrieren.