Die Universität Bamberg ist einer der renommiertesten Standorte für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung deutschlandweit und setzt auf die Entwicklung innovativer Lehr- und Lernformate unter Einbeziehung moderner digitaler Technologien. Sie ist eine starke und verlässliche Partnerin in regionalen, überregionalen und internationalen Netzwerken und setzt sich in Verbünden wie der TechnologieAllianzOberfranken (TAO) ebenso wie in breit gefächerten Transfer- und Praxisprojekten für die Belange der Region ein. Sie bekennt sich nachdrücklich zu Diversität und Vielfalt und sieht sich als Vorreiterin in Sachen Nachhaltigkeit. Dabei möchte die Universität Bamberg den durch den amtierenden Präsidenten eingeschlagenen Kurs der Profilschärfung in Forschung, Lehre und Transfer fortsetzen. Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Universität, gibt Initiativen zur Entwicklung der Universität und entwirft Grundsätze der hochschulpolitischen Zielsetzung. Weitere Aufgaben, Befugnisse sowie die dienstrechtliche Stellung ergeben sich insbesondere aus Art. 30 ff. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz. Gefordert wird eine Führungspersönlichkeit mit ausgeprägter Sozial- und Organisationskompetenz sowie einem hohen Maß an Team-, Kooperationsund Konsensfähigkeit. Bildungs- und hochschulpolitische Erfahrung sind ebenso wichtig. Gemäß Art. 31 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz kann zur Präsidentin / zum Präsidenten gewählt werden, wer der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Professorin oder Professor angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Das Wahlverfahren richtet sich nach §§ 7 ff. GO (Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg). Die Wahl erfolgt durch den Universitätsrat der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, die Bestellung durch den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst. Die Amtszeit beträgt zwölf Semester einschließlich des Semesters, in dem die Bestellung wirksam wird. Eine Wiederwahl ist im Rahmen einer Amtszeit von in der Regel höchstens zwölf Jahren zulässig. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe W 3 ausgewiesen. Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg fördert Gleichstellung und Diversität und begrüßt daher qualifizierte Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und bittet deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Für nähere Angaben zu den Rahmenbedingungen und Erwartungen des Universitätsrates können Sie sich an die Vorsitzende, Prof. i. R. Dr. Merith Niehuss, wenden. Der Universitätsrat empfiehlt ausdrücklich, vor einer Bewerbung unter praesidentschaftswahl@uni-bamberg.de oder der Telefonnummer 0160 3623761 Kontakt mit ihr aufzunehmen. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen, einschließlich eines bis zu fünf Seiten umfassenden aussagekräftigen Positionspapiers, in dem die Ziele für die Universität entwickelt werden, bis zum 05.12.2025 bevorzugt elektronisch an die Vorsitzende des Universitätsrates, Prof. i. R. Dr. Merith Niehuss, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, 96045 Bamberg, unter praesidentschaftswahl@uni-bamberg.de zu richten. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, die auf der folgenden Seite abrufbar sind: https://www.uni-bamberg.de/abt-personal/stellenausschreibung/hochschulle .