Am Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft ist zum 01.2026, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, die W2-Professur für Kirchenmusik mit Schwerpunkt Orgel zu besetzen. Gesucht wird eine renommierte Persönlichkeit mit einem ausgeprägten künstlerischen Profil, u. a. nachzuweisen durch Vorlage von Konzertprogrammen und weiteren Referenzen, wie z. B. Konzertkritiken, die das Fach Kirchenmusik in seiner ganzen Breite vertreten kann. Das Fach Orgel mit Literaturspiel und Improvisation bildet zudem den besonderen Schwerpunkt der Professur. In der Lehre ist die Professur maßgeblich eingebunden in die Studiengänge Kirchenmusik, Musik und Musikwissenschaft sowie in die künstlerischen Aufbaustudiengänge Orgel und Orgelimprovisation. Zum Aufgabenprofil der Professur zählen der künstlerische Unterricht in den Fächern Orgelliteraturspiel und Orgelimprovisation und die Vermittlung der Orgelmusik in ihrer stilistischen Vielfalt, die aktive Mitwirkung bei Prüfungen sowie bei der Weiterentwicklung der Studiengänge bzw. Darüber hinaus werden die engagierte Zusammenarbeit mit dem Team der Lehrenden der einzelnen Fachbereiche, die künstlerische Mitgestaltung universitärer Veranstaltungen sowie die Bereitschaft zu interdisziplinärer Kooperation erwartet - gleiches gilt für das Engagement im Bereich der Forschungsschwerpunkte der Philosophischen Fakultät. Die Universität fördert und erwartet familienfreundliches Führungsverhalten. Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 LHG M-V: abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit sowie darüber hinaus zusätzliche künstlerische Leistungen. Erwartet werden in diesem Zusammenhang ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Studium der Kirchenmusik, eine umfangreiche künstlerische Tätigkeit im internationalen Konzertbereich sowie eine mehrjährige künstlerisch-pädagogische Tätigkeit im Hochschulbereich. Erwünscht sind ein Abschluss im Solo-Fach Orgel und ein weiterer Schwerpunkt in Liturgik und/oder Hymnologie und/oder Musikwissenschaft. Gemäß § 61 LHG M-V wird die Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder, wenn sich der*die Bewerber*in nicht auf Dauer zur Verfügung stellt, im Beamtenverhältnis auf Zeit oder entsprechend im Angestelltenverhältnis besetzt. Darüber hinaus bedarf die Anstellung hinsichtlich Lehre und Bekenntnis der*des Anzustellenden der Zustimmung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (entsprechend Art. 4 Abs. 2 des Vertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 20. Die Mitgliedschaft in der evangelisch-lutherischen Kirche oder einer Kirche, die mit den lutherischen Kirchen in Kirchengemeinschaft steht, ist daher Voraussetzung für die Besetzung der Professur. Die Universität will eine Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Nähere Auskünfte erteilt der geschäftsführende Direktor des Instituts für Kirchenmusik und Musikwissenschaft, Prof. 03834 420-3520, E-Mail: frank.dittmer@uni-greifswald.2025 zu richten an: Universität Greifswald Dekanat der Philosophischen Fakultät Ernst-Lohmeyer-Platz 3 17489 Greifswald Tel.: +49 (0) 3834 420-3001, Fax: +49 (0) 3834 420-3002 E-Mail: berufung-phf@uni-greifswald.de Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz unter www.uni-greifswald.de/stellen/professuren.Musik Professor, Professorin Lehre & Forschung, Wissenschaft Universität Vollzeit