• Sie prüfen stationäre und ambulante Krankenhausbehandlungen unter Berücksichtigung versicherungsrechtlicher, leistungsrechtlicher sowie unternehmensinterner Vorgaben und teilen die Entscheidung den Leistungsträgern mit. • Sie prüfen die Krankenhausabrechnungen auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Kodierichtlinien und erkennen dabei gezielt Interventionsansätze. • Sie führen die medizinische Grundlagenprüfung durch, indem Sie sich regelmäßig mit dem Medizinischen Dienst (MD), den Krankenhäusern und unseren Versicherten abstimmen und den persönlichen Kontakt wertschätzend pflegen. • Sie nehmen Rechnungszahlungen vor, stellen Rückforderungen gegenüber Kliniken und berechnen die Eigenanteile der Versicherten einschließlich der schriftlichen und mündlichen Kommunikation. • Sie prüfen Hinweis- und Fehlerlisten zur Qualitätssicherung im Arbeitsgebiet und führen erforderliche Korrekturarbeiten durch.