Auftraggeber: Fachbereich Amt für Migration
Entgeltgruppe nach TVöD: EG 7
Besoldungsgruppe: A7
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Bewerbungsfrist:
Kennziffer: YS 38-731/2025
Im Amt für Migration (FB 38) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung "Allgemeiner Aufenthalt und Einbürgerung " im Team 38/4-3 (Information Einbürgerung) eine Planstelle als
Sachbearbeiter*in im Servicepoint (m/w/d)
zu besetzen.
Die Arbeit im Amt für Migration ist anspruchsvoll, vielfältig und abwechslungsreich und wird weiter an Bedeutung gewinnen. Themen, wie die Zuwanderung ausländischer Hochqualifizierter und Arbeitskräfte als Reaktion auf den demografischen Wandel, die Bewältigung der weiterhin starken Fluchtbewegungen, Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung und Rückführung, Fragen der Inneren Sicherheit und Terrorismusbekämpfung, die Binnenmigration innerhalb der Europäischen Union sowie das Engagement um Einbürgerungen zeigen das umfangreiche Spektrum der dienstleistungsorientierten ausländerbehördlichen Arbeit.
Sie beraten Sie alle Dortmunder*innen mit Zuwanderungsgeschichte, die an einer Einbürgerung interessiert sind, oder sich im laufenden Einbürgerungsverfahren befinden. Darüber hinaus sind Sie erster Ansprechpartner*in aller laufenden Einbürgerungsprozesse der insgesamt 25 Mitarbeiter*innen der Einbürgerungsstelle, welche durch die/den Stelleninhaber*in unterstützt werden. Im Laufe dieses Jahres startet zudem die digitale Antragsstellung der potenziellen Einbürgerungsbewerber. In dieser spannenden Herausforderung können Sie eigenständig Ideen entwickelt und Arbeitsprozesse selbstverantwortlich gestalten.
Die Planstelle ist nach Entgeltgruppe 7 TVöD-V bzw. nach Bes. Gr. A 7 LBesO bewertet.
Gesucht werden
* Beamt*innen des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Gemeinden in NRW der Laufbahngruppe 1, Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes oder
* Verwaltungsfachangestellte und Beschäftigte, die den Verwaltungslehrgang I erfolgreich abgeschlossen haben, sowie
* Bewerber*innen die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Justizfachangestellte oder Patentanwaltsfachangestellte vorweisen können und sich verpflichten den Verwaltungslehrgang 1 zu absolvieren