Die Klinik Norderney ist eine modern ausgestatte Schwerpunktklinik, die der medizinischen Rehabilitation von Patienten mit Erkrankungen der Atmungsorgane sowie Erkrankungen des Muskel- und Bewegungsapparates dient. Die Klinik Norderney sucht
IT-Koordinator (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit mit 39,00 Std. wöchentlich.
Aufgaben
Sicherstellung des reibungslosen Betriebs unserer IT-Systeme und Anwendungen
Koordination/ Abstimmung mit dem zentralen IT-Dienstleister
Betreuung und Weiterentwicklung unseres Klinikinformations- und Kommunikationssystems (KIKS) sowie unseres WLANs
First und Second Level Support
Administration der Klinikarbeitsplätze und den Serverstrukturen
Mitarbeit an der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte
Installation, Austausch, Konfiguration und Verwaltung von Hard- und Software
Vergabe und Verwaltung von Benutzer- und Zugriffsrechten
Erstellung von Auswertungen und Statistiken
Mitarbeit in klinikübergreifenden IT- und Digitalisierungsprojekten
Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO)
Profil
Studium der Informatik oder
Ausbildung als Fachinformatiker/in mit Weiterbildung (z. B. Bachelor Professional IT)
Fundierte Kenntnisse in:
IT-Infrastrukturen (Netzwerke, Client-Server-Systeme) im Gesundheitswesen wünschenswert
Betriebssystemen (Windows Server und Client) und Systemadministration
Erfahrung in der Skriptprogrammierung (z. B. VBScript, VBA, JavaScript)
Idealerweise Kenntnisse im HL7-Datenaustausch
Strukturierte Arbeitsweise, Teamgeist und Organisationsstärke sind äußerst wichtig
Interesse an Klinikprozessen und Digitalisierung im Gesundheitswesen
Sehr gute Deutschkenntnisse
Wir bieten
Vergütung nach Tarif (TgDRV) inkl. aller Sozialleistungen (VBL) bis EG 10 möglich
Arbeiten in einzigartiger Lage auf Norderney
Teilnahme an Hansefit
Personalwohnung
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetzes – LGG) bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderten Menschen und ihnen gleichgestellten Personen wird bei gleicher Eignung der Vorzug gegeben.
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