Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
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Mitarbeiter (m/w/d) für die Städtische Kläranlage DER AUFGABENBEREICH UMFASST IM WESENTLICHEN
* Überwachung der Entwässerungsanlagen (Kläranlage / Sonderbauwerke)
* Überwachung der Abwasserqualität und des Reinigungsprozesses
* Laboruntersuchungen und Dokumentation nach Eigenüberwachungsverordnung
* Betrieb der mechanischen Reinigung, Belebung und Faulbehälter
* Wartung und Dokumentation von Messgeräten und Messstellen
* Kontrolle und Wartung der Pumpwerke / Sonderbauwerke
* Kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Kläranlage
* Beseitigung von Störungen an der Kläranlage / Sonderbauwerken in der Rufbereitschaft
DAS BRINGEN SIE MIT
* Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Handwerk, vorzugsweise im Metall- oder Elektrobereich
* Führerschein Klasse B
* Selbstständiges Arbeiten und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
* Körperliche Belastbarkeit
* Gute allgemeine handwerkliche Fähigkeiten
* Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit sowie ein hohes Engagement und Organisationsvermögen
* Gutes Kommunikations- und Kooperationsverhalten, Flexibilität und Teamfähigkeit
WIR BIETEN
* Eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
* Einen sicheren Arbeitsplatz in einer Stadt mit hoher Lebensqualität
* Ein sehr gut funktionierendes Team und ein wertschätzendes, auf Kooperation ausgelegtes Arbeitsumfeld, in dem Sie Ihre persönlichen Fähigkeiten und Talente sinnvoll einbringen und weiterentwickeln können
* Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen mit Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld), jährlicher Leistungsprämie und betrieblichem Gesundheitsmanagement
WIR FREUEN UNS auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte bis spätestens 28. September 2025 an die Personalverwaltung der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, Stadtplatz 21, 84453 Mühldorf a. Inn, über das Stellenportal der Kreisstadt Mühldorf a. Inn oder per Mail (nur pdf-Dateien) an: .
Für fachliche Auskünfte stehen Ihnen im Stadtbauamt Herr Pieper und für personalrechtliche Fragen Herr Springer gerne zur Verfügung.
Eingegangene Papierbewerbungen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht mehr zurückgesandt und nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.