Zu Ihren Aufgaben als Ingenieur/ -in (m/w/d) im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im BAAINBw gehören u.a.:
Sie sind für die Güteprüfung zuständig, die die Beobachtung und Kontrolle der Vorbereitung der Produktion, der laufenden Serienfertigung sowie des fertigen Materials umfasst.
Sie bearbeiten und unterstützen die Dienststelle in allen relevanten IT-Angelegenheiten.
Sie werden in ein Beamtenverhältnis oder, sofern eine sofortige Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht möglich ist, mit dem Ziel der Verbeamtung in ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
Die Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes erfolgt bis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 BBesG und ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren hauptberuflichen Erfahrungszeiten. Bei einer Einstellung in einem Arbeitnehmerverhältnis erfolgt die Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen und tariflichen Anforderungen.
Für die Zeit im Arbeitsverhältnis kann Ihnen eine Personalgewinnungszulage nach § 16 Abs. 6 TVöD und/oder eine außertarifliche Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1000 Euro gewährt werden.
Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten (Homeoffice) oder in Teilzeit. Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Bachelor- oder Fachhochschulstudium, in den Bereichen Informationstechnik, (Technische) Informatik, Elektrotechnik mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik, Elektronik, Hochfrequenztechnik, Kommunikationstechnik, Schiffbau, Schiffstechnik, Flugzeug- und Flug-triebwerksbau, Luft- und Raumfahrttechnik, Physikalische Technik oder Mikrosystemtechnik.
Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes.
Für Teilzeitbeschäftigte wird die in Teilzeit erbrachte berufliche Mindestzeit von 1 Jahr und 6 Monaten im Rahmen des Benachteiligungsverbots als gleichwertig betrachtet.
Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Folgende beispielhaft aufgezählte Qualifizierungen eröffnen nicht die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst und können daher nicht berücksichtigt werden: • Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker • Technische Betriebswirtin / Technischer Betriebswirt (IHK)• Gesellen- oder Facharbeiterbrief (Technischer Bereich)• Abschlüsse der Meisterebene (Technischer Bereich)• Diplomabsolventinnen oder Diplomabsolventen der Berufsakademie (BA)• Bachelor Professional