Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ist in seiner Organisation das viertgrößte Jugendamt Deutschlands. Unsere vielfältigen Aufgaben reichen von der Kinder- und Jugendhilfe, über Jugendschutz und Ausbildungsförderung bis hin zum Kita-Bau und den Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen.
Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind Lernorte für Kinder, an denen sie mit Freude und Neugier, nach ihren jeweiligen Bedürfnissen und ihrem Entwicklungsstand forschen, staunen und lernen können. Hier lernt jeder von jedem, auch die Erwachsenen.
Wir verstehen Bildung in unseren Einrichtungen als inklusive Bildung. Alle Kinder mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen haben ein Recht auf gleiche Bildungschancen.
Für unsere über 200 städtischen Kindertageseinrichtungen suchen wir laufend in allen Stadtbezirken engagierte und motivierte pädagogische Fachkräfte.
Bewerben Sie sich jetzt und machen Sie Köln stärker!
Sie…
Vorausgesetzt wird:
Sofern eine Qualifizierungsmaßnahme benötigt wird, kann diese auch nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass seit dem 1. März 2020 für diese Stelle die Regelungen des Maserimpfschutzgesetzes verpflichtend sind.
Bewerber*innen, die ihren Abschluss nicht in Deutschland erlangt haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1 nachweisen. 24 Monate nach Einstellung muss das Niveau B2 nachgewiesen werden.
Die Stellen sind bewertet nach Entgeltgruppe S 8a beziehungsweise S 8b Tarifvertrag für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienstes (TVöD-SuE). Darüber hinaus erhalten Sie eine SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro (bei Vollzeit).
Die Eingruppierung erfolgt gemäß den tariflichen Regelungen. Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe, soweit tarifrechtlich möglich, berücksichtigt.
Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen mit staatlicher Anerkennung können unmittelbar in die S 8a beziehungsweise S 8b TVöD SuE eingruppiert werden.
Sofern gleichwertige Fähigkeiten zu der Ausbildung von Erzieher*innen mit staatlicher Anerkennung vorliegen (Berufsabschluss) und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung erworben wurde, die den gesamten Bereich der Tätigkeit von Erzieher*innen mit staatlicher Anerkennung abdeckt, kann gegebenenfalls die ergänzende Zahlung einer Zulage zur S 8a beziehungsweise S 8b oder eine entsprechende Eingruppierung in Betracht kommen. Diese Prüfung erfolgt immer in Abhängigkeit des Einzelfalles.
In allen anderen Fällen sowie im Falle einer ergänzenden Zulagenzahlung erfolgt die Eingruppierung in die S 4 TVöD SuE.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Beschäftigung ist in Teilzeit und Vollzeit möglich.
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Ausnahmen erfolgen ausschließlich bei Sachgründen.
Beispiel: Studierende werden befristet auf maximal zwei Jahre und in Abhängigkeit ihres Studiums eingestellt.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit mindestens folgenden Unterlagen:
an:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Amt für Kinder, Jugend und Familie
513/2
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
oder per E-Mail an: bewerbungen-jugendamt@stadt-koeln.de
Ihre Ansprechperson:
Weitere Auskunft erteilen Ihnen Herr Freitag und Herr Keime, Telefon 0221 / 221-23892.
Wir fördern aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vielfalt aller Menschen in der Verwaltung.
Daher begrüßen wir Bewerbungen von People of Color, Menschen aller Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, aller Altersgruppen sowie Menschen mit Behinderung. Ebenso freuen wir uns auf Bewerbungen von Personen mit familiärer Migrations-, insbesondere Fluchtgeschichte.
Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY - Engagement für Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie des Zusatzprädikats DIVERSITY und des Zertifikats audit berufundfamilie – Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Wir bieten flexible Arbeitszeiten und -formen, die auch mit mobilem Arbeiten kombiniert werden können. Diese orientieren sich an den verschiedenen Lebensmodellen und den persönlichen und dienstlichen Belangen.
Wir unterstützen als öffentliche Arbeitgeberin mit unserer Inklusionsvereinbarung das Ziel, behinderte, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Weitere Informationen: