Das Polizeipräsidium Essen ist mit ca. 2.200 Beschäftigten für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Essen und Mülheim an der Ruhr verantwortlich.
Wir suchen schnellstmöglich Unterstützung für den Bereich:
Innerer Dienst im Sachgebiet Zentrale Aufgaben 21 (Personalangelegenheiten Beamte) (w/m/d)
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Eingruppierung erfolgt nach EG 6 TV-L. Die Stelle ist unbefristet in Teilzeit mit 30 Wochenstunden zu besetzen.
Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
* Verwaltungstätigkeiten im Inneren Dienst, wie z.B.
o Poststeuerung
o Auskunftsersuchen
o Terminverwaltung und Wiedervorlage
o Anwesenheitsmeldungen, Krankmeldungen und Urlaubsplanung
o Materialwirtschaft
o Aktenführung
o Vor- und Nachbereitung von Besprechungen
* Sachbearbeitung der Arbeitsunfähigkeiten der Beamtinnen/Beamten
* Sachbearbeitung im Bereich Kondolenzwesen
* Bearbeitung der Zulagen
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
* Abgeschlossene Berufsausbildung, einschließlich der jeweiligen Vorläuferberufe, als
o Verwaltungsfachangestellte/r,
o Rechtsanwaltsfachangestellte/r bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r,
o Kauffrau/-mann für Büromanagement
* Abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im ausgeschriebenen Tätigkeitsfeld
Das ist wünschenswert
* Erfahrung in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes
* Umfangreiche Kenntnisse mit gängigen MS-Office Anwendungen, insbesondere erweiterte Kenntnisse in Excel
* Bereitschaft zur Übernahme von Diensten außerhalb der üblichen Bürozeiten (bei besonderen Einsatzlagen)
Das zeichnet Sie aus:
* Teamfähigkeit
* Kommunikationsfähigkeit
* Eigenständigkeit
* Fachwissen
* Ergebnisorientierung und Leistungsmotivation
* Organisations- und Planungsfähigkeit
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
* ein Anschreiben
* ein aktueller Lebenslauf
* Nachweis der geforderten Ausbildung bzw. Nachweis der Berufserfahrung
* vorhandene Arbeitszeugnisse
* ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX.
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