Die Klinik Norderney ist eine modern ausgestatte Schwerpunktklinik, die der medizinischen Rehabilitation von Patienten mit Erkrankungen der Atmungsorgane sowie Erkrankungen des Muskel- und Bewegungsapparates dient.
Die Klinik Norderney sucht
IT-Koordinator (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit mit 39,00 Std. wöchentlich.
Aufgaben
- Sicherstellung des reibungslosen Betriebs unserer IT-Systeme und Anwendungen - Koordination/ Abstimmung mit dem zentralen IT-Dienstleister - Betreuung und Weiterentwicklung unseres Klinikinformations- und Kommunikationssystems (KIKS) sowie unseres WLANs - First und Second Level Support - Administration der Klinikarbeitsplätze und den Serverstrukturen - Mitarbeit an der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte - Installation, Austausch, Konfiguration und Verwaltung von Hard- und Software - Vergabe und Verwaltung von Benutzer- und Zugriffsrechten - Erstellung von Auswertungen und Statistiken - Mitarbeit in klinikübergreifenden IT- und Digitalisierungsprojekten - Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO)
Profil
- Studium der Informatik oder - Ausbildung als Fachinformatiker/in mit Weiterbildung (z. B. Bachelor Professional IT) - Fundierte Kenntnisse in:
- IT-Infrastrukturen (Netzwerke, Client-Server-Systeme) im Gesundheitswesen wünschenswert
- Betriebssystemen (Windows Server und Client) und Systemadministration
- Erfahrung in der Skriptprogrammierung (z. B. VBScript, VBA, JavaScript) - Idealerweise Kenntnisse im HL7-Datenaustausch - Strukturierte Arbeitsweise, Teamgeist und Organisationsstärke sind äußerst wichtig - Interesse an Klinikprozessen und Digitalisierung im Gesundheitswesen - Sehr gute Deutschkenntnisse
Wir bieten
- Vergütung nach Tarif (TgDRV) inkl. aller Sozialleistungen (VBL) bis EG 10 möglich - Arbeiten in einzigartiger Lage auf Norderney - Teilnahme an Hansefit - Personalwohnung
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetzes – LGG) bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderten Menschen und ihnen gleichgestellten Personen wird bei gleicher Eignung der Vorzug gegeben.
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