Weil es weit mehr als ein Job istWir gestalten mit unseren rund 1.700 Mitarbeitenden unseren Landkreis, der Teil der wirtschaftlich starken und schönen Region Bodensee-Oberschwaben Website Jugendhilfe im Strafverfahren (w/m/d)im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Teilzeit (80 %)Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist mit seinen vielfältigen Aufgaben zentrale Anlaufstelle für Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder. Unsere Mitarbeitenden beraten Familien und bieten Unterstützung bezüglich Betreuung und Erziehung an.Ihre Aufgaben bei unsInformation, Beratung und Begleitung straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsenden sowie deren Personensorgeberechtigte vor, während und nach einem StrafverfahrenNetzwerkarbeit mit allen im Jugendstrafverfahren BeteiligtenZuweisung von Auflagen und Weisungen sowie deren Begleitung und ÜberwachungBedarfs- und Entscheidungsklärung von Hilfen zur Erziehung und der EingliederungshilfeSchutzauftrag bei KindeswohlgefährdungIhr ProfilSie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl. Sozialarbeiter/in, - pädagoge/in oder Bachelor of Arts – Soziale Arbeit mit staatlicher AnerkennungSie sind entscheidungsfähig und ergebnisorientiertSie haben Interesse an der Umsetzung neuer Ideen und InnovationenSie sind team- und kooperationsfähigSie besitzen den Führerschein der Klasse B und sind bereit ihr privates Auto für Dienstfahrten einzusetzenUnser AngebotEine tarifgerechte Vergütung in Entgeltgruppe S 12 (TVöD)Eine unbefristete Einstellung als Sozialarbeiter/in zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort WangenRaum für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung, verschiedene Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, eine attraktive Altersvorsorge, ein Job-Ticket, Firmenfitness, Job-Fahrrad u.v.m.Gestalten Sie unseren Landkreis mit.Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 19.11.2025 online unter www.karriere.rv.de.Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne von Herrn Sforza, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unter 0751 85-3200. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.