* Eigenverantwortliche Beratung von Mitarbeitern, Vorgesetzten und Betriebsrat gemäß Arbeitssicherheitsgesetz
* Überprüfung von Anlagen, Arbeitsmitteln und Einrichtungen bezüglich gesetzlicher Vorgaben sowie Meldung festgestellter Mängel
* Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Arbeitsbereichsanalysen und Gefährdungsermittlungen / -beurteilungen
* Eigenständige Erarbeitung von Konzepten zur Kontrolle und Beeinflussung des Verhaltens der Beschäftigten
* Erfassung und Untersuchung von Ereignissen und Erstellung von Statistiken
* Mitwirkung bei der konzernübergreifenden Auswahl und Einführung von persönlicher Schutzausrüstung
* Verantwortung für Verhandlungen und Schriftverkehr mit Behörden und Berufsgenossenschaften im Rahmen der Bearbeitung von Unfällen und Berufskrankheiten