Ihre Aufgaben
* Durchführung von Kurierfahrten (Aktenkurier und medizinischer Kurier)
* Vermischte Intendanzaufgaben (z. B. Wagenpflege, Fuhrpark Dienststelle Greifswald)
1. Ihr Profil
Vorausgesetzt werden:
* erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in oder Personen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
* nachgewiesene Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse B
* mehrjährige Fahrpraxis sowie uneingeschränkte Fahrtauglichkeit
* körperliche Eignung zum gelegentlichen Heben und Tragen schwererer Lasten bis 10 kg
* nachgewiesene gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (min. Niveau B2)
Wir erwarten:
* Flexibilität, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft
Wünschenswert sind:
* nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung als Kraftfahrer/in
* nachgewiesene Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
* Grundkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit gängigen MS-Office-Anwendungen (Outlook, Excel, Word)
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* 30 Tage Urlaub
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.