Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)17.Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)
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Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)
Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (m/w/d)
Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen Gefangene in Justizvollzugseinrichtungen.
So hast Du großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können.
Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin bzw. zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Fachoberschulreife (»Mittlere Reife«, »Realschulabschluss«) oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre (als Person mit einer Schwerbehinderung bzw. mit entsprechender Gleichstellung [§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX] regelmäßig noch nicht 43 Jahre)
Deutsche bzw. Sinnhaftigkeit, Weiterentwicklung, Fairness und Teamzugehörigkeit,