Stellenwert: A15+Z
Aufgaben:
Schul- und Verwaltungsführung
· Gesamtverantwortung für die pädagogische, organisatorische und personelle Führung der Schule
· Steuerung der Qualitätsentwicklung und -sicherung (Qualitätsmanagement)
· Verantwortung für die Angelegenheiten der Schüler:innen und Sorgeberechtigten
Digitale Schulorganisation und Untis/WebUntis
· Verantwortliche Steuerung der Stundenplanung und Ressourcenverwaltung in Untis
· Sicherstellung der korrekten Pflege von Unterrichts-, Raum- und Vertretungsplänen
Implementierung des neuen Zeugnis- Notentools in WebUntis
· Leitung der Einführung eines neuen Zeugnisformulars und digitaler Zeugnisprozesse
· Sicherstellung der korrekten Konfiguration von Notenrastern, Fächern und Bewertungssystemen
Personalführung und Schulentwicklung
· Förderung von Teamkultur, Innovation und Fortbildung
· Implementierung neuer pädagogischer Konzepte
· Kooperation/Austausch und Weiterentwicklung mit der Schulleitung im Schulverbund
· Vertretung der Schule nach außen
Organisation und Rechtliches
· Sicherstellung der Einhaltung schulrechtlicher Vorgaben
· Haushalts- und Budgetplanung, sowie Ansprechpartner und Koordinator des Fördervereins/Schulvereins
Der bzw. die Schulleiter:in trägt die Gesamtverantwortung für die Schule. Sie/er ist Vorgesetzte:r des unterrichtenden und nichtunterrichtenden Personals.
Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt innerhalb der Schulleitung. Der bzw. die Schulleiter:in kann der Stellvertretung einzelne ihr zugewiesene Aufgaben übertragen. Darüber hinaus kann eine Beauftragung mit weiteren schulischen Aufgaben erfolgen.
Bewerber:innen verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung für Schulleitungen teilzunehmen.
Voraussetzungen und Anforderungen:
Für die ausgeschriebene Stelle sind in besonderem Maße gefragt:
· Erfahrungen in der Führung von Teams oder Organisationsbereichen
· Hohe Kommunikations- und Organisationskompetenz
· Erfahrung in der Arbeit an einer Ganztagsschule
· Sehr gute Kenntnisse in Untis/WebUntis, insbesondere in der Stunden- und Vertretungsplanung
· Belastbarkeit, Entscheidungsfreude, pädagogisches Führungsverständnis
· Erfahrung in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
· Bereitschaft, Veränderungsprozesse konstruktiv zu gestalten und das Kollegium mitzunehmen
· Sicherer Umgang mit digitalen Schulverwaltungssysteme
Bewerben können sich Lehrkräfte, die
· über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in den Lehrämtern*:
o Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium/Oberschulen (Lehramtstyp 4) oder
o Übergreifender Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 2) oder
o Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 3) oder
o Sonderpädagogische Lehrämter (Lehramtstyp 6)
und über eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung in der Sek. I mit mehreren Bildungsgängen
oder über eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung in der Sek. I mit mehreren Bildungsgängen mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in einem der Lehrämter des Lehramtstyps 1 oder 5*
· sowie über Kompetenzen im Bereich der Inklusion, Partizipation und Diversität
verfügen.
*gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung
Zudem erwarten wir folgende Kompetenzen:
· Personale Kompetenzen
· Sozial-kommunikative Kompetenzen
· Methodische Kompetenzen
Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.
Rechtliche Informationen:
Das Verfahren für die Übertragung von Funktionsstellen in der Schulleitung in Schulen im Land Bremen erfolgt nach § 69 Bremisches Schulverwaltungsgesetz in der Fassung vom 23.06.2009 (BremGBI. S. 237ff).
Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom 09.03.2010 (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom 27.02.2014) wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber:innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.
Frauen in Leitungsfunktionen:
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