Die stelleninnehabende Person ist für die Organisation, Qualität und Durchführung der Aus- und Fortbildung von Notfallsanitätern/innen zuständig. Die Person leitet die Ausbildung von Beamtenanwärter/innen und Auszubildenden im Rettungsdienst über den gesamten Ausbildungszeitraum, der sich über drei Jahre erstreckt.
* Erarbeitung von Ausbildungskonzepten und daraus ableitend die Festlegung von Lernzielen und Lehrinhalten
* Qualitätsüberwachung der Unterrichtsdurchführung und Ermittlung des Aus- und Fortbildungsbedarfs für andere Ausbilderinnen und Ausbilder
* Übernahme von Tätigkeiten der Klassenleitung wie Leitung der Ausbildung von bis zu 30 Auszubildenden über den xniyctf gesamten Ausbildungszeitraum
* Gewährleistung der Praxisbegleitung der Auszubildenden in den praktischen Ausbildungsabschnitten
* Unterstützung bei der Planung, Organisation u. Durchführung von Einsatzübungen