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Sachbearbeiter*in im bereich finanzermittlungen (m/w/d)

Mönchengladbach
Polizeipräsidium Mönchengladbach
Sachbearbeiter
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 23 Std.
Beschreibung

Im Polizeipräsidium Mönchengladbach ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle (entspricht 39,83 Wochenstunden) als




Sachbearbeiter*in im Bereich Finanzermittlungen (m/w/d)
(bis zur EG 11 TV-L)

zu besetzen.

Das Polizeipräsidium Mönchengladbach ist eine Kreispolizeibehörde mit ca. 895 Beschäftigten, davon ca. 735 Beamtinnen und Beamte.

Eine flexible und familienorientierte Personalpolitik ermöglicht den Beschäftigten eine gute Balance von Beruf und Familie. Umfangreiche Angebote wie eine individuelle und flexible Arbeitszeitgestaltung, Telearbeitsplätze und ein vielfältiges Gesundheitsmanagement tragen hierzu bei. Durch die gute Infrastruktur mit zwei Hauptbahnhöfen und vier angrenzenden bzw. durchquerenden Bundesautobahnen ist Mönchengladbach von den Ballungszentren Düsseldorf, Köln und dem Ruhrgebiet innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.




Organisatorische Anbindung

Die o.g. Stelle ist dem Leiter des Kriminalkommissariats 13 (KK 13) unterstellt. Der Dienstort ist Mönchengladbach. Das KK 13 ist unter anderem zuständig für Orga-nisierte Kriminalität, Menschenhandel und Finanzermittlungen.




Formale Voraussetzungen

* Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Bank-, Finanz-, Rechnungs- oder Steuerwesen

oder

* erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Bankkaufmann (m/w/d) mit erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung zum Bankfachwirten (m/w/d)

oder

* erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten (m/w/d) mit erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung zum Steuerfachwirten (m/w/d)

und

* gültige Fahrerlaubnis der Klasse B




Wünschenswerte Voraussetzungen

* Fremdsprachenkenntnisse: Englisch
* Aktuelle Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen, (auch internationalem) Handels- und Gesellschaftsrecht
* Sicherer Umgang mit den üblichen EDV-Programmen (Word, Excel)




Aufgabenbereich

* Mitwirkung bei der Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen
* Sicherstellung von Geschäftsunterlagen bei Beschuldigten und Zeugen
* Asservierung und Registrierung sichergestellter Beweismittel
* Auswertung und Interpretation von Buchhaltungsdaten und Jahresabschlüssen
* Auswertung sichergestellter Datenträger mit „xry“ und „X-ways-forensic“
* Ermittlung von Konten und Vermögen sowie zielgerichtete Analyse
* Erfassung und Auswertung sowie Bewertung von Kontoumsatzdaten
* Erstellung eines Vermögensstatus
* Auswertung sowie Bewertung von Unternehmensinformationen
* Auswertung von Beweismitteln
* Mitwirkung bei Vernehmungen (Beratung und Unterstützung der Beamtin oder des Beamten bei buchhalterischen, kaufmännischen und steuerlichen Fragen)
* Fertigung von gerichtsverwertbaren Berichten
* Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
* Mitwirkung in Kommissionen/an besonderen Einsatzlage




Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale

Gute Fachkenntnisse

Gute Kenntnisse und Erfahrungen in den oben genannten Aufgabenbereichen sind erwünscht.

Persönliche Kompetenzen

* Fähigkeiten zu selbstständigem und ergebnisorientiertem Arbeiten
* Qualitäts- und Zielorientierung
* fundierte Kenntnisseim Umgang mit gängiger Informationstechnik, insbesondere auch in Word und Excel

Soziale Kompetenzen

* Teamfähigkeit
* Kommunikationsfähigkeit (schriftlich und mündlich)
* Konfliktfähigkeit

Hohes Maß an Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten

Sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.




Hinweise

Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen von Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungs-gesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.

Sofern die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung - unabhängig von der Berufserfahrung sowie sonstigen Qualifikationen - nicht berücksichtigt werden.

Wir weisen darauf hin, dass bestimmte Bereiche von Behörden und öffentlichen Einrichtungen als besonders sicherheitsempfindlich eingestuft sind. Es gilt daher, diese Bereiche besonders vor Angriffen von außen zu schützen. Jede Person, die Zugang zu solchen Einrichtungen hat, muss vertrauenswürdig und zuverlässig sein. Um dies zu überprüfen, müssen Personen mit Zugang zu besonders schützenwerten Einrichtungen eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.

Wir bitten daher mit Übersendung Ihrer Bewerbung auch um Ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung über unsere polizeilichen Informationsdienste. Gesetzliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen in Nordrhein-Westfalen ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW).

Weiterhin werden die gesundheitlich-körperliche Eignung für berufsfeldtypische Aufgaben sowie die Bereitschaft zum Dienst bei besonderen Einsatzlagen der Polizei auch außerhalb der Regelarbeitszeit vorausgesetzt.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,83 Wochenstunden. Eine Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, solange die Arbeitszeitanteile vollständig bedient werden.

Der zentrale Einsatzort ist Mönchengladbach.




Verfahren

Ihre schriftliche Bewerbung übersenden Sie bitte ausschließlich als pdf-Dokument bis zum 15.10.2025 per E-Mail (Betreff: SB Finanzermittlungen) an

Stellenbesetzung.Moenchengladbach@polizei.nrw.de

Nach Möglichkeit bitten wir um die Übersendung der Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei.

Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:

1. ein Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung/Tätigkeit entsprechend der formellen Voraussetzungen
2. ein Anschreiben unter Angabe der „wünschenswerten Voraussetzungen“, die Sie erfüllen und ggfls. dazu vorhandene Nachweise
3. ein aktueller Lebenslauf

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Bewerbungen Berücksichtigung finden können.

Sofern Sie bereits bei einer Behörde arbeiten, ist in der Bewerbung das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Im Falle einer Versetzung wird vorbehalten, zunächst die bestehende Entgeltgruppe für einen Erprobungszeitraum von sechs Monaten beizubehalten und die Stellenbesetzung unter Zahlung einer Zulage vorzunehmen.

Die Auswahlentscheidung wird gegebenenfalls auf Grundlage eines strukturierten Interviews erfolgen.




Informationsmöglichkeiten:

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr EKHK Roßkamp (Tel.: 02161/29-11300) zur Verfügung.
Zum Auswahlverfahren kann Frau ROIin Gores (Tel.: 02161/29-17106) Auskunft erteilen.

Datenschutzhinweise für Stellenausschreibungen des
Polizeipräsidiums Mönchengladbach


– Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)–
Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung:

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das


Polizeipräsidium Mönchengladbach, Krefelder Straße 555, 41066 Mönchengladbach

Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter:

Polizeipräsidium Mönchengladbach Datenschutzbeauftragter, Krefelder Straße
555, 41066 Mönchengladbach oder
per E-Mail: datenschutz.moenchengladbach@polizei.nrw.de

2. Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate).


3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht:

Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO).

Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen.

4. Wer bekommt meine Daten?

Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom Polizeipräsidium Mönchengladbach verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind.

5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist.

6. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden.
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).

7. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen.

8. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO.

9. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt?

Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.

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