Ihre Aufgaben
* Sachbearbeitung in der Liegenschaftsverwaltung, im Justiziariat und in der allgemeinen Verwaltung
* Bedarfsgerechte Unterstützung bei der Durchführung von Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie von freiberuflichen Leistungen
* Aufgaben in der Organisation (Unterstützung bei der Einführung E-Akte)
1. Ihr Profil
Fachliche Anforderungen
* abgeschlossener Fachhochschulabschluss im Bereich der Wirtschafts- / Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder
* eine abgeschlossene Fortbildung mit dem Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung oder Recht, welche dem DQR-Rahmen Niveau 6 entspricht
Persönliche Anforderungen
* Selbständige und strukturierte Arbeitsweise und ein hohes Maß an Zuverlässigkeit
* Teamfähigkeit
* freundliches Auftreten und Kommunikationsfähigkeit (mündlich und schriftlich)
* nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (Diese Voraussetzung wird bei deutschen Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerber bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.)
Wünschenswert
* erfolgreiche Studienabschlüsse oder Fortbildungen in der Fachrichtung Verwaltung und Recht sowie Berufserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.