Der Einsatz erfolgt in Teilzeit zu wechselnden Zeiten. Befähigungsnachweis als amtliche Fachassistentin / amtlicher Fachassistent gemäß VO (EG) 854/2004, oder
~ Lebensjahres und Erster Schulabschluss (vormals „Hauptschulabschluss“) oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss sowie Bereitschaft, den Befähigungsnachweis als amtliche Fachassistentin / amtlicher Fachassistent gemäß VO (EG) 854/2004 zu erwerben (die Ausbildungszeit beträgt ca. 9 Monate).
Mobilität und Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit
Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Frau Dr.