Nautikerinnen / Nautiker (m/w/d) für den Einsatz als Nautische Assistentin / Nautischer Assistent 07.05.2026 Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Bremerhaven, Bremen
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Nautikerinnen / Nautiker (m/w/d) für den Einsatz als Nautische Assistentin / Nautischer Assistent
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Bremerhaven, Bremen
Informationen zur Anzeige:
Nautikerinnen / Nautiker (m/w/d) für den Einsatz als Nautische Assistentin / Nautischer Assistent
Bremerhaven, Bremen
Aktualität: 07.05.2026
Anzeigeninhalt:
07.05.2026, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Bremerhaven, Bremen
Nautikerinnen / Nautiker (m/w/d) für den Einsatz als Nautische Assistentin / Nautischer Assistent
Über uns:
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist die größte Arbeitgeberin im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). In unseren Behörden arbeiten deutschlandweit engagierte Menschen für lebendige Wasserstraßen. Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen Kommen Sie zu uns! Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!
Aufgaben:
* Entgegennahme und Bearbeitung von Schiffsmeldungen
* Unterstützung des Nautikers vom Dienst bei der Verkehrsregelung
* Weitergabe von Informationen für die Schifffahrt
* Der Dienst ist im Dreischichtsystem rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zu leisten
Qualifikationen:
* Das sollten Sie unbedingt mitbringen:
* In Deutschland erworbener oder nach deutschem Recht anerkannter Fachschulabschluss der Fachrichtung »Nautik«
* Das nautische Befähigungszeugnis »Nautischer Wachoffizier« (NWO) gemäß § 29 Abs 1 Nr. 1 Seeleute-Befähigungsverordnung oder
* Nautische Wachoffizierin/Nautischer Wachoffizier in der Großen Hochseefischerei (BGW) gemäß § 34 Abs. 1 Seeleute-Befähigungsverordnung oder
* Das Befähigungszeugnis »Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt« (NWO 500) gemäß § 29 ,Abs. 3 Nr. 4 Seeleute-Befähigungsverordnung bzw. Kapitänin oder Kapitän in der Küstennahen Fahrt NK 500 Allgemeines (aktuell gültig) gem. § 29 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Seeleutebefähigungszeugnis oder
* Nautische Wachoffizierin/Nautischer Wachoffizier (aktuell gültig) in der kleinen Hochseefischerei BKW bzw. Kapitänin/Kapitän in der kleinen Hochseefischerei BK gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 b und Nr. 2 b Seeleutebefähigungszeugnis oder
* Unionspatent nach § 78 (3) Satz 1 BinSchPersV (nur für den Dienstort Bremen)
* Gesundheitliche Eignung für den Wechselschichtdienst
* Das zeichnet Sie aus:
* Funkbetriebszeugnis (GOC)
* Aktuelle Erfahrungsseefahrtzeit
* IT-Kenntnisse (Office-Anwendungen)
* Sehr gute Sprachkenntnisse Englisch (auch maritimes Englisch)
* Verhandlungssichere Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (mündlich und schriftlich)
* Konzentrationsfähigkeit, Ausdrucksvermögen sowie Fähigkeit zum problemlösenden und logischen Denken mindestens im mittleren Leistungsbereich
Wir bieten:
* Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 bei Vorliegen des Befähigungszeugnisses Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt (NWO 500) oder Entgeltgruppe 9a bei Vorliegen
* Zahlungen von Zulagen, z. B. für Wechselschichtarbeit
* Zahlung einer Jahressonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld)
* Zusätzliche Altersvorsorge (Betriebsrente) über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
* Fortbildungen angepasst an den individuell festgestellten Bedarf
Weitere Informationen:
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt. Den Belangen des Bundesgleichstellungsgesetzes wird hierbei Rechnung getragen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Wir begrüßen die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten. Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.
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