Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises im Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt eine unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen als
Prüfer (m/w/d)
Entgelt / Besoldung:
EG 8 TVöD VKA
~49.400,- bis ~69.000,- €/Jahr
Wochenarbeitszeit:
39 bzw. 40 Wochenstunden
Starttermin:
nächstmöglich
Sie arbeiten gerne kreativ in Projekten? Sie haben Lust, einen Blick „Hinter die Kulissen“ zu werfen und Prozesse zu optimieren? Sie möchten dazu beitragen, dass öffentliche Gelder wirtschaftlicher eingesetzt werden? Dann sind Sie hier richtig!
Die Tätigkeit ist verantwortungsvoll, vielseitig und interessant. Sie erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und die Fähigkeit, die vertretene Auffassung in Wort und Schrift überzeugend darzulegen.
Die Stelle ist im Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 11 LBesG ausgewiesen. Eine Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich einer Stellenbewertung nach Tarifrecht in der Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA.
* Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie der sonstigen landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts
* Überörtliche Kassenprüfungen bei den Verbandsgemeinden sowie den sonstigen landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts
* Überörtliche Prüfung von Unternehmen mit unmittelbarer oder mittelbarer kommunaler Mehrheitsbeteiligung
* Mitwirkung bei der Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises
* Organisations-, Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsprüfungen
* Beamtin/Beamter mit der Befähigung zum dritten Einstiegsamt oder
* Beamtin/Beamter mit der Befähigung zum zweiten Einstiegsamt und der Bereitschaft zur Fortbildungsqualifizierung oder
* Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Verwaltungsfachwirt/-in (zweite Angestelltenprüfung) oder
* Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener erster Angestelltenprüfung und der Bereitschaft zum Besuch des zweiten Angestelltenlehrgangs sowie
* Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW gegen Kostenerstattung nach dem Landesreisekostengesetz
ERWARTUNGEN
* Fundierte Kenntnisse im Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen
* Sicheres Auftreten sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative, Flexibilität und Einsatzbereitschaft
* Engagement, Kreativität, Überzeugungskraft, Verhandlungsgeschick sowie Entscheidungsfähigkeit
* Analytische Kompetenz und sprachliche Ausdrucksstärke
* Fähigkeit, methodisches Vorgehen mit didaktischer und pädagogischer Kompetenz in eine qualifizierte Prüfungstätigkeit einzubringen
* Gute EDV-Kenntnisse
* Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice
* Strukturierte Einarbeitung
* Ausreichend kostenfreie Parkplätze und gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
* Hauseigene Kantine
* Jobrad Leasing
* Gesundheitskurse für Mitarbeiter*innen und vieles mehr...
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Jobsharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig besetzt sein muss und alle Arbeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes, schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
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