Ihre Aufgaben •Leitung des Compliance Monitoring und Safety Management Systems der Polizeihubschrauberstaffel •Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Compliance Monitoring und Safety-Management-Systems sowie dessen Pflege und Dokumentation •Überwachung, dass alle Tätigkeiten im Wartungsbetrieb (EASA Teil-145) in Übereinstimmung der gültigen Verfahren durchgeführt werden
•Überwachung, Erfassung und Behandlung von Meldungen aus dem Technischen Betrieb und dem Flugbetrieb sowie Meldung und Untersuchung von meldepflichtigen Ereignissen
•Unterstützung des verantwortlichen Betriebsleiters
Technischer Hochschulabschluss oder Inhaber einer Teil-66 Lizenz oder Meisterausbildung in einem relevanten technischen Beruf (z.B.: Luftfahrt, Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Avionik)
Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft sowie gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift in deutscher und englischer Sprache
Sehr gute EDV-Kenntnisse (Excel, Word)
fundierte Deutsch- und Englischkenntnisse
Führerschein Klasse B
Wünschenswert (werden im Rahmen der Einarbeitung nachgeholt)
•finanzielle Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag und einer krisenfesten Arbeitsstelle
~ eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TV-L bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen
~30 Tage Urlaub im Jahr (24. ein leistungsfähiges, freundliches und hilfsbereites Team
~ kostenlose Parkmöglichkeiten
~ flexible Arbeitszeiten
~ die Möglichkeit zur Weiterbildung
~ Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird. Ansprechperson(en) Frau Möller Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung