Achtung Schulabgänger 2026
Die Stadt Burg Stargard sucht zum 1. September 2026 eine*n
Auszubildende*n zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d).
Du bist organisiert, neugierig und möchtest wissen, wie Verwaltung eigentlich funktioniert?
Bei uns lernst du nicht nur Paragraphen, sondern auch, wie man mit denen richtig umgeht.
Dich erwartet bei uns:
 * Eine abwechslungsreiche Ausbildung in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung
 * Spannende Einblicke in kommunale Entscheidungsprozesse
 * Direkter Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern
 * Ein engagiertes Team, das dir alles zeigt, was du für deinen Start ins Berufsleben brauchst
 * Gute Übernahmechancen bei erfolgreichem Abschluss
Wir bieten ein familiäres Umfeld in einer kleinen Verwaltung, geregelte Arbeitszeiten und eine feste monatliche Ausbildungsvergütung gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Du erhältst 30 Tage Erholungsurlaub.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Der Theorieunterricht findet am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum (RBB) in Greifswald statt. Die Praxisbegleitung erfolgt in den verschiedenen Fachbereichen in der Verwaltung. Die dienstbegleitende Unterweisung (DbU) ergänzt die praktische Ausbildung und die Berufsschule, vertieft praxisnah erlernte Kenntnisse durch Übungen und Fallbeispiele und bereitet gezielt auf Zwischen- und Abschlussprüfungen vor.
Wenn Du über mindestens einen mittleren Schulabschluss oder gleichwertigen Bildungsabschluss mit guten Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sozialkunde verfügst, Freude an der Arbeit mit Menschen hast, motiviert und engagiert bist, dann sende Deine Bewerbungsunterlagen – Lebenslauf, Kopien der beiden letzten Zeugnisse, Praktikumsnachweise (wenn vorhanden) – bis spätestens an die
j.-
Für weitere Rückfragen sind wir unter der Telefonnummer für Dich erreichbar.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Es steht Dir frei, im Rahmen Deiner Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll.
Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden von der Stadt nicht übernommen.
Mit der Bewerbung werden personenbezogene Daten nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens genutzt und verarbeitet.