Mitarbeiter*in Verwaltung & Forderungsmanagement (m/w/d) - zum nächstmöglichen Zeitpunkt -16.07.2025 Sozialservice-Gesellschaft des BRK GmbH, SeniorenWohnen Alzenau Alzenau
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Mitarbeiter*in Verwaltung & Forderungsmanagement (m/w/d) - zum nächstmöglichen Zeitpunkt -
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Alzenau
Informationen zur Anzeige:
Mitarbeiter*in Verwaltung & Forderungsmanagement (m/w/d) - zum nächstmöglichen Zeitpunkt -
Alzenau
Aktualität: 16.07.2025
Anzeigeninhalt:
16.07.2025, Sozialservice-Gesellschaft des BRK GmbH, SeniorenWohnen Alzenau
Alzenau
Mitarbeiter*in Verwaltung & Forderungsmanagement (m/w/d) - zum nächstmöglichen Zeitpunkt -
Über uns:
In unseren 26 Häusern steht das Wohlergehen von Mitarbeitenden und Kunden im Mittelpunkt. Wir legen Wert auf Beziehungspflege und ein gelebtes Miteinander. Pflege und Aktivierung gehen bei uns Hand in Hand. Wir gestalten mit den Seniorinnen und Senioren Tage voller Sinn und Freude. Unser Ziel ist, dass jeder in der SSG sagt: Mein Tag ist lebenswert.
Aufgaben:
* Durchführung des Forderungsmanagements
* Beratung und Unterstützung von Bewohnern und Angehörigen bezüglich der Heimkosten
* Forderungsmanagement nach den Vorgaben des Trägers und Prüfung und Bearbeitung von Eingangsrechnungen sowie Kassenführung
* Kommunikation und Schriftverkehr mit Sozialversicherungsträger
* Pflege bewohnerbezogener Daten im Heimverwaltungsprogramm
* Vertretungsweise allg. Verwaltungsaufgaben (z.B. Bearbeitung der Ein-und Ausgangspost, Kundenberatung etc.)
Qualifikationen:
* Abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen oder öffentlichen Bereich, idealerweise Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen oder ähnliche Qualifikation
* Sichere MS Office Kenntnisse (DATEV, Word, Excel)
* Erfahrung in der Heimkostenabrechnung wünschenswert, vorzugsweise mit Vivendi
* Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeitkeit runden Ihr Profil ab ; ebenso sind Sie es gewohnt, selbständig zu Arbeiten
Wir bieten:
* Gehalt nach eigenem Tarifvertrag, Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und weitere Standortvorteile
* Eine krisensichere Anstellung bei einem gemeinnützigen Träger, ohne Konfessionsbindung
* 30 Tage Urlaub bei einer Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche
* Eine attraktive betriebliche arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
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Bundesland
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