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Oberstudienrätin/oberstudienrat - mit der befähigung für das lehramt an gymnasien -

Wiesbaden
Land Hessen
60.000 € - 80.000 € pro Jahr
Inserat online seit: 5 September
Beschreibung

Ihre Aufgaben

* Unterstützung der Schulleitung und des Kollegiums im Fachbereich Musik, hier insbesondere:
* Entwicklung und Aktualisierung des Musikfachkonzeptes, insbesondere als integraler Bestandteil des Fachbereiches "Ästhetische Bildung"
* Austausch und Kommunikation mit außerschulischen Partnern im regionalen und überregionalen musikalisch-künstlerischen Bereich
* Austausch und Kommunikation mit weiteren schulischen Partnern, insbesondere im Bereich von Musik
* Entwicklung eines Konzeptes zur Einbindung außerschulischer Lernorte
* Entwicklung eines Konzeptes zur Einbindung außerschulischer Experten
* Organisation und Planung der Entwicklung zur "Kulturschule"


Unsere Anforderungen


Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:

* Lehramt für Gymnasien

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen weitgehend erfüllt werden:

* Planungs- und Organisationskompetenz
* Dialog- und Kommunikationskompetenz
* Innovationsfähigkeit und Initiative
* Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule
* Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz


Allgemeine Hinweise


Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Anerkennung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern erklären zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:

* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
* Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
* ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte

Eingangsbestätigungen werden automatisiert versandt.

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung bzw. Stabilisierung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Die Wahrnehmung der Stelle ist in Teilzeit möglich. Der Aufgabenumfang wird dann entsprechend der Teilzeit angepasst.

Das Angebot richtet sich ebenfalls an unbefristet angestellte Lehrkräfte E13.

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