Beim Landgericht Münster - Dienststelle des ambulanten Sozialen Dienstes in Münster - ist eine befristete Stelle in Teilzeit als Assistenzkraft des ambulanten Sozialen Dienstes (m/w/d) zu besetzen.
Beschäftigungsort ist die Dienststelle Münster.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und ist zunächst nach § 14 Absatz 2 TzBfG befristet. Die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung darüber hinaus ist wahrscheinlich.
Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 TV-L. Es ist eine Beschäftigung in Teilzeit möglich.
Arbeitsbereich
Der ambulante Soziale Dienst (aSD) umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Deren Aufgaben werden von Sozialarbeiter/innen als Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes wahrgenommen.
Die Klientel besteht hauptsächlich aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemen wie
1. Arbeitslosigkeit,
2. Überschuldung,
3. Sucht,
4. sozialer Desintegration oder
5. verringerter sozialer Kompetenz.
Die Fachbereiche des ambulanten Sozialen Dienstes greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein. Daneben wird der ambulante Soziale Dienst auch zugunsten von Opfern tätig.
Aufgaben als Assistenzkraft
Registraturtätigkeit
6. Akten anlegen
7. Prüfung der Vollständigkeit eingereichter Unterlagen
8. eigenständige Fertigung von Routineschreiben
9. Fristüberwachung
Sachbearbeitung
10. Datenerfassung aus Gerichtsentscheidungen
11. Aufenthaltsermittlungen
12. Aufnahme von Erklärungen
13. Fertigung von Verfügungsentwürfen
14. Klärung von Sachlagen
Servicetätigkeiten
15. Annahme von Telefonaten
16. Empfang von Klient/innen
17. Postbearbeitung
18. Schreibtätigkeiten
Erwartet werden
19. eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder entsprechende Berufserfahrung mit juristischer (Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r) oder anderer Qualifikation im Bereich der Bürokommunikation
20. gute schreibtechnische Fertigkeiten (mindestens 270 Anschläge/Min.)
21. sicheres Beherrschen der deutschen Sprache und Rechtschreibung
22. Kenntnisse und Erfahrungen mit modernen Informations- und Kommunikationstechniken
23. Ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft, insbesondere die Bereitschaft, sich in neue IT-Programme einzuarbeiten
24. selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
25. hohes Maß an Diskretion
26. Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit
27. Selbstsicherheit und Durchsetzungsvermögen
28. Belastbarkeit
29. soziales Verständnis
30. Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und hohe Organisationsfähigkeit
31. Kenntnisse in Rechtssachen, insbesondere im Strafrecht, sowie die Aufbaustruktur der Gerichtsbarkeit sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich
Bewerbung
Richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 12.12.2025 an:
Präsident des Landgerichts
Am Stadtgraben 10
48143 Münster
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung richtet sich des Weiteren ausdrücklich an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität sowie ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.