Sie bringen mit
Voraussetzungen:
fachlich
* Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Dipl./B.A.) oder vergleichbare Qualifikationen
* Zusatzqualifikation im Anti-Gewalt Bereich oder die Bereitschaft, diese zu erwerben
* Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit
* Bereitschaft, an 2 Tagen pro Woche abends zu arbeiten
* Fähigkeit, schriftlich und mündlich klar und verständlich zu formulieren
* Durchsetzungsvermögen, den eigenen fachlichen Standpunkt kompetent zu vertreten
* Grundlegende Kenntnisse der notwendigen Datenerfassung und Datenverarbeitung
persönlich
* Toleranz und Offenheit im Umgang mit Jugendlichen und Heranwachsenden
* Souveränität im Umgang mit den an Jugendgerichtsverfahren beteiligten Institutionen
* Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
* Selbständigkeit, Eigeninitiative
* Belastbarkeit
* Flexibilität
* Offenheit zu innovativem Handeln, um neue Ideen und Entwicklungen in den Planungsprozess mit einzubringen
Wir bieten Ihnen
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 29,25 Stunden.
Die Vergütung und Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW .
Auskünfte erteilt Herr Kolb, Telefon: 0160/ 92346603