Was Sie mitbringen:
* Sie haben vorzugsweise bereits erste Einblicke in die Abläufe einer größeren Küche erhalten und sind vertraut mit den Anforderungen an eine qualitätsbewusste und sichere Lebensmittelverarbeitung.
* Quereinsteiger*innen mit Freude am Kochen und Service sind ebenfalls willkommen.
* Sie haben Spaß an Küchentätigkeiten und sind stolz darauf, etwas Besonderes für unsere Bewohner*innen zu schaffen.
* Sie begegnen allen Menschen mit Freundlichkeit und Respekt.
* Eine gute Zusammenarbeit im Team liegt Ihnen am Herzen.
* Sie sind im Besitz von einem Führerschein und PKW.
Das finden Sie bei uns:
* Abwechslungsreiche Aufgaben: Von der Annahme und fachgerechten Lagerung der Lebensmittel über unterstützende Tätigkeiten bei der Zubereitung der Mahlzeiten bis hin zur Reinigung des Küchen-Equipments – langweilig wird es bei uns nicht.
* Attraktive Vergütung und Zusatzleistungen: Wir honorieren Ihre Arbeit mit einer branchenüblichen und fairen Vergütung. Überstunden werden, sofern sie doch einmal anfallen, selbstverständlich vergütet. Für Sonn- und Feiertage erhalten Sie steuerfreie Zuschläge. Zudem profitieren Sie von einer Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld.
* Planbare Arbeitszeiten: Die Arbeit in Frühdiensten gibt Ihnen die Möglichkeit, das Berufs- und Privatleben aufeinander abzustimmen. Am Nachmittag können Sie persönliche Angelegenheiten erledigen oder sich mit Ihren Hobbies beschäftigen.
* Weiterentwicklungsmöglichkeiten: Wir unterstützen Ihre berufliche Weiterbildung! Nehmen Sie an interessanten Workshops und Seminaren teil und erweitern Sie kontinuierlich Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten.
* Gesundheitsangebote: Ob betriebsärztliche Betreuung oder Gesundheitsangebote – wir unterstützen Sie gerne dabei, fit, gesund und aktiv zu bleiben.
* Entlastung für den Alltag: Mit unserem Corporate-Benefits-Programm von attraktiven Rabatten profitieren – z. B. für Kleidung, Technik, Reisen und Freizeit.
* Fahrtkostenerstattung: Um Ihre Flexibilität im Rahmen der Springertätigkeit zu honorieren, werden Ihnen bei Einsätzen außerhalb der 1. Tätigkeitsstätte die Wegezeiten wie Arbeitszeit vergütet und die Fahrtkosten erstattet.