Der Landkreis Rosenheim sucht für das Sachgebiet 24, Gruppe 244 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Fachkraft (m/w/d) für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Vaterschaftsfeststellungen von Kindern (Beistandschaft)
Wir unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche durch konkrete Angebote in der Erziehung und Verselbständigung.
Als Fachkraft für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und Vaterschaftsfeststellungen von Kindern vertreten Sie die rechtlichen Interessen von Kindern in Unterhaltsangelegenheiten und Feststellungen von Vaterschaften. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Laufbahnbefähigung der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (Dipl.-Dipl.-Verwaltungswirt (m/w/d)) oder erfolgreich abgelegter Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt (m/w/d)) oder Studium der Rechtswissenschaften (mind. Erstes Staatsexamen) oder der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerrecht
Alternativ: eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) bzw. erfolgreich abgelegter Beschäftigtenlehrgang I (Verwaltungsfachkraft (m/w/d)) jeweils mit der Bereitschaft den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren
Freude an der Arbeit mit Familien in besonderen Lebenssituationen und die Motivation, Kinder und ihre Rechte zu stärken
Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere in MS-Office Produkten und Fachverfahren)
Unterstützung in der Klärung der Vaterschaft
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes,
Beratung und Unterstützung des betreuenden Elternteils zur Geltendmachung des eigenen Unterhaltsanspruches
Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz
Leistungsgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen inklusive einer leistungsorientieren Bezahlung
Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA – bitte informieren Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten, z. B. unter
Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
Fahrtkostenzuschuss bei ÖPNV Nutzung
Flexible Arbeitszeiten - gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Homeoffice Möglichkeiten
Schwerbehinderte Bewerberinnen und schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Frau Jutta Nillies (Tel. Landratsamt Rosenheim