Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte deutsche Rentenversicherungsträger und damit ein Grundpfeiler der sozialen Sicherheit in Deutschland. 24,2 Millionen Versicherte, 10,8 Millionen Rentner*innen sowie 3,5 Millionen Arbeitgeber*innen verlassen sich auf uns.
Für die Abteilung Internationale Aufgaben und Beratungsdienst suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Übersetzer*innen (m/w/div)
Beschäftigung: Vollzeit (Teilzeit ist grundsätzlich möglich)
Wir als DRV Bund verstehen uns als moderne Dienstleisterin für unsere Beitragszahler*innen und Rentner*innen sowie als verlässliche Partnerin anderer Institutionen der sozialen Sicherheit. In der Abteilung 50 (Internationale Aufgaben und Beratungsdienst) erfolgt das Bearbeiten von Versicherungsangelegenheiten, Beitragszahlungen und sämtlicher Rentenleistungen in Verbindung mit einem Auslandsbezug.
Für die Erledigung der Aufgaben in Verbindung mit dem Auslandsbezug besteht in unserer Abteilung ein Übersetzungsdienst für mehrere Sprachen. Unser Übersetzungsteam ist in mündlicher und schriftlicher Form (digital) für die Übersetzung, Aufbereitung und Klärung fremdsprachlicher Dokumente/Unterlagen und Sachverhalte zur Unterstützung der Sachbearbeitung tätig.
Sie übersetzen:
aus mindestens einer der folgenden Fremdsprachen
Niederländisch
Bulgarisch
Polnisch
in die deutsche Sprache und umgekehrt
oder aus der ungarischen Sprache in Verbindung mit einer der oben genannten Fremdsprachen in die deutsche Sprache und umgekehrt
mündlich und schriftlich bei Besprechungen und geben zusammenhängende Ausführungen inhaltlich und sprachlich in der jeweiligen Sprache richtig wieder
Die Tätigkeit kann auch gelegentliche Dienstreisen ins In- und Ausland beinhalten.
Sie haben eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor, Diplom-FH) mit dem Schwerpunkt auf Sprachen und besitzen aktuelle mehrjährige Berufserfahrung im aufgabenrelevanten Bereich
Sie haben Erfahrung in der digitalen Dokumentenbearbeitung und beherrschen die gängigen MS Office Programme (Word und Excel)
Sie fühlen sich in den Sprachen zuhause und können sich darin sowohl mündlich als auch schriftlich ausgezeichnet ausdrücken
nach der Probezeit die Möglichkeit im Rahmen der Dienstvereinbarung über flexible Arbeitsformen und flexible Arbeitszeitgestaltung zu arbeiten
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir haben uns die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen.