Im Polizeipräsidium Hagen ist in der Direktion Zentrale Aufgaben die oben genannte Stelle zum 01.03.2026 zu besetzen:
Juristische Sachbearbeitung (m/w/d) in der Direktion Zentrale Aufgaben
Hagen ist derzeit Ausbildungsbehörde für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter, Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter, Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter IT und Kfz-Mechatronikerinnen und Kfz-Mechatroniker.
rechtliche Beratung der Behördenleitung sowie der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter der Direktion Zentrale Aufgaben im Hinblick auf komplexe juristische Fragestellungen
Bearbeitung komplexer Verwaltungsvorgänge aus allen Bereichen der Direktion Zentrale Aufgaben, insbesondere aus dem öffentlichen Dienstrecht (z. B. strittige Fälle bei der Beurteilung und Beförderung von Beamtinnen oder Beamten etc.), Spezialfälle im Schadens-, Waffen-, und Versammlungsrecht, Begleitung gerichtlicher oder außergerichtlicher arbeitsrechtlicher Verfahren wie bspw. Abmahnungen oder Kündigungen, tarifliche Spezialfälle im Bereich Zulagen oder Eingruppierungen
gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Polizeipräsidiums Hagen
Mindestens erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium (1. Staatsexamen)
Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Fahrerlaubnis der Klasse B
Ein Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L. Die Stellenbesetzung erfolgt unbefristet in Vollzeit (39,83 Wochenstunden).
flexible Arbeitszeiten
Jahressonderzahlung
unbefristeter und gesicherter Arbeitsplatz
Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen (Landesgleichstellungsgesetz).
Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Menschen mit einer Schwerbehinderung, ihnen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sowie Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte.