Die kreisangehörige Samtgemeinde Nenndorf (rd. 18.000 EW) mit dem Mittelzentrum Bad Nenndorf sucht zum nächstmöglichen Termin eine
stellvertretene Leitung (BesG A 12) für den Fachbereich Finanzen
Die Stelle ist auf unbestimmte Zeit zu besetzen. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 12 bewertet; eine entsprechende Planstelle steht zur Verfügung. Perspektivisch wird die Übertragung der Leitung des Fachbereichs (BesG A 13) angestrebt. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Aufgaben:
* stellvertretene Fachbereichsleitung
* Leitung der Steuerabteilung sowie der Abteilung Haushalt und Betriebe gewerblicher Art
* Aufstellung der Haushaltspläne und Haushaltsüberwachung
* Aufstellung Wirtschaftspläne und Überwachung der Finanzwirtschaft der Eigenbetriebe
* Beitragskalkulationen und Betriebsabrechnungen
Voraussetzungen:
* die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
* alternativ eine abgeschlossene Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung, die zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben befähigt
* hohes Verantwortungsbewusstsein
* Kooperations- und Teamfähigkeit
* Führungsqualitäten
* Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den politischen Gremien
* Betriebswirtschaftliche, haushaltsrechtliche und steuerrechtliche Erfahrungen
* Kenntnisse des Programms Infoma newsystem sind wünschenswert
* Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Wir bieten Ihnen:
* regelmäßiger fachlicher Austausch auf Augenhöhe zur Optimierung der Sachbearbeitung und Umsetzung neuer Herausforderungen
* vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
* flexible Arbeitszeitregelungen/Homeoffice
* betriebliche Altersvorsorge, leistungsorientierte Bezahlung und vermögenswirksame Leistungen, 30 Tage Urlaub
* Betriebliches Gesundheitsmanagement, Hansefit, Jobrad-Leasing und corporate benefits
* Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Allgemeine Hinweise
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX teilen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bitte bereits in der Bewerbung mit.
Ihre Bewerbung:
Auskünfte werden durch Frau Simone Oppermann telefonisch (05723/704-11) oder per E-Mail (
simone.oppermann@nenndorf.de
) erteilt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte vorzugsweise online bis zum 05.09.2025 über das Bewerbungsportal oder schriftlich mit den üblichen Bewerbungsanlagen an die Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13 in 31542 Bad Nenndorf.