Als Kreisverwaltung sind wir unter anderem für die Tierseuchenbekämpfung, den Tierschutz sowie die Lebensmittelüberwachung zuständig. Sie interessieren sich für vielfältige und umfangreiche Tätigkeiten in der Veterinärüberwachung? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Der Fachbereich III „Ordnung und Straßenverkehr“ der Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr hat im Sachgebiet 39/1 „Veterinär- und Lebensmittelüberwachung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in Teilzeit (max. 19,5 Stunden), befristet für zunächst 1 Jahr als Tierärztin / Tierarzt (m/w/d) zu besetzen. Der Dienstort ist Schwelm. Der Einsatz erfolgt im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis. Tätigkeiten des amtstierärztlichen Dienstes Verschiedene Schwerpunkte aus dem Bereich Tierschutz und Tiergesundheit Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen Abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin mit tierärztlicher Approbation Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) und Bereitschaft zum Einsatz des privaten Pkw für dienstliche Zwecke Bei einem in Deutschland anerkannten abgeschlossenen Studiengang aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland ist zusätzlich der Nachweis „C1-Zertifikat / Deutsch C1-Fachkundige Sprachkenntnisse“ erforderlich. Wünschenswert: einschlägige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung von Vorteil Bei der Aufgabenwahrnehmung sind eine fachlich qualifizierte Persönlichkeit mit Verantwortungsbereitschaft, Organisationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit in einem Team gefragt. Die Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten ist erforderlich. Eine Beteiligung am wöchentlich wechselnden Bereitschaftsdienst wird erwartet.Eingruppierung: Entgeltgruppe 14 TVöD-V Umfang der Arbeitszeit: max. 19,5 Wochenstunden Darüber hinaus erwartet Sie bei uns: eine sehr verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit selbstständiges, eigenverantwortliches und teamorientiertes Arbeiten die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ein sehr gutes Arbeitsklima in einem motivierten und kompetenten Team ein innovatives Gesundheitsmanagement 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche), zzgl. Heiligabend und Silvester, sowie die Möglichkeit des individuellen Zeitausgleichs Tarifliche Jahressonderzahlung gem. § 18 TVöD-V