Die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar ist eine traditionsreiche universitäre Ausbildungsstätte für junge Musiker*innen, Wissenschaftler*innen und Musikvermittler*innen aus der ganzen Welt. 900 Studierenden sowie ein interessantes Arbeitsumfeld für die rd. An der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Leitung Hochschularchiv | Thüringisches Landesmusikarchiv
unbefristet in Vollzeit (40 Wochenstunden) zu besetzen. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L.
Fachliche und organisatorische Leitung des HSA/ThLMA, insbesondere Personalführung, Prozessoptimierung sowie Entwicklung und Umsetzung von Archivrichtlinien und -konzepten,
Bestandsmanagement und Archivpflege durch Aufbau, Organisation, Pflege und Weiterentwicklung der Archivbestände, einschließlich Erschließung, Bewertung, Übernahme, Kassation sowie Schadensbegutachtung,
Projekt- und Haushaltsmanagement u. a. Einwerbung und Steuerung von Drittmittelprojekten, Budgetverantwortung sowie Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Datenschutz),
einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss im Bereich Musikwissenschaft, Kulturwissenschaft oder Geschichte mit Schwerpunkt Musik, eine Promotion ist wünschenswert,
sehr guten Kenntnissen (Muttersprache oder C-Niveau) der deutschen und englischen Sprache,
Ein nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregeltes und sicheres Arbeitsverhältnis (u.a. 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche, Jahressonderzahlung, Betriebsruhe über den Jahreswechsel, arbeitsfreie Tage am 24. 12., betriebliche Altersvorsorge) an einer renommierten Musikhochschule. Die Vertiefung Ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten wird durch individuelle Weiterbildungsangebote gefördert. Es steht grundsätzlich eine volle Stelle (40 Wochenstunden) zur Verfügung, die auch in vollzeitnaher Teilzeit besetzt werden kann. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.