1. Im und am Wald kein Feuer entzünden, auch kein Grillfeuer. Zum Wald mindestens 100 Meter Abstand halten ()
2. Keine brennenden Zigaretten aus dem Auto werfen
3. Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken
4. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden
Das Rauchverbot in Wäldern gilt von 1. März bis 31. Oktober.
Bereits bei kleineren Feuern oder Rauchentwicklung sollte umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden