Im Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist der nach Entgeltgruppe E 14 TV-L bewertete Dienstposten
eines Leiters (w/m/d) des Fachbereiches 410 „Landwirtschaft und Umwelt“ des Statistischen Amtes -410
ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer des individuellen Beschäftigungsverbots, des Mutterschutzes und einer sich ggf. anschließenden Elternzeit der Dienstposteninhaberin zu besetzen.
Das Landesamt für innere Verwaltung als obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin. Die Abteilung 4, das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern, ist für die Durchführung von Bundes- und Landesstatistiken sowie für statistische Erhebungen im Sinne der amtlichen Statistik zuständig. Die erhobenen und aufbereiteten Daten sind wichtige Informationsquellen und Entscheidungsgrundlagen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Behörde ist verkehrstechnisch sehr gut zu erreichen, eine Straßenbahnhaltestelle sowie ein Parkplatz stehen direkt zur Verfügung.
Strategische Planung, Weiterentwicklung und Organisation der fachbezogenen Arbeitsprozesse
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master/Diplom) in den Bereichen Agrarwissenschaften, Agrarökonomik, Agrarmanagement, Umweltwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften
- nachgewiesenes Niveau der deutschen Sprache von mindestens C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) im beruflichen Kontext
Der Dienstposten ist teilzeitfähig, wobei mindestens 35 Wochenstunden zu leisten sind.
Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere in Leitungs- und Führungspositionen zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten vernichtet.