• Ausarbeitung eines Konzeptes für bau- und naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen in Verbindung mit der Biotopsverbundplanung • Aufbau und Führung eines bau- und naturschutzrechtlichen Ökokontos mit Hilfe eines Katasters • Planung, Abstimmung und Umsetzung von städtischen Ausgleichsmaßnahmen • Vergabe und Kontrolle der Landschaftspflege für städtische Flächen im Außenbereich • Umweltfachliche Bewertung und Begleitung von Planungs- und Baumaßnahmen • Vergabe und Auswertung von artenschutzrechtlichen Gutachten, Formulierung artenschutzrechtlicher Vorgaben für Planungs- und Bauvorhaben • Anleitung der Bundesfreiwilligendienstleistenden und Organisation für ihren Einsatz in den oben genannten Aufgabenfeldern