Ihre Aufgaben
* Wissenschaftliche Dienstleistungen überwiegend in der Lehre; die Lehrverpflichtung richtet sich nach der LVVO M-V (derzeit angedacht: 16 LVS pro Semester)
* Sprach- und Landeskundeunterricht auf den Niveaustufen A1-C1 sowohl im B.A.-Studiengang Fennistik als auch in den fennistischen Modulen des M.A.-Studiengangs "Sprachliche Vielfalt" sowie in den Optionalen Studien der Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät
* Administrative und koordinierende Aufgaben im Institutsablauf
* Beteiligung an der Organisation kultureller und wissenschaftlicher Veranstaltungen und Pflege von entsprechenden Kontakten nach Finnland und zur finnischen Botschaft
1. Ihr Profil
* Zum Zeitpunkt der Einstellung überdurchschnittlich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder äquivalent) mit Schwerpunkt Finnische Sprache
* Zum Zeitpunkt der Einstellung abgeschlossener pädagogischer Abschluss, der zur Ausübung des Lehramtes im Herkunftsland berechtigt
* Muttersprachliche bzw. muttersprachäquivalente Kenntnisse des Finnischen
* Pädagogische Erfahrung in der Vermittlung des Finnischen als Fremdsprache bevorzugt im deutschsprachigen Raum
* Gute Deutschkenntnisse (mindestens B1)
* Englischkenntnisse (mindestens B1)
Erwünscht:
* Erfahrungen und Qualifikationen auf dem Gebiet der finnischen Kultur bzw. Kulturvermittlung
2. Das bieten wir Ihnen
* Angebote zur Gesundheitsförderung im Rahmen der „Gesunden Universität“
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.