Die kommunale Kindertagesstätte in Rhodt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Vertretungskräfte auf Abruf bei Personalausfällen (Minijob-Basis).Vertretungskräfte (m/w/d) KiTa RhodtUmfang556 EUR-BasisBefristungjaVergütungEG S 2BeginnsofortIm historischen Gebäude aus dem Jahr 1853 besuchen bis zu 53 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren die beiden geöffneten Gruppen, darunter 32 Ganztagesplätze. Das Leitbild "Jedes Kind ist wertvoll und einmalig" fließt sowohl in die pädagogische Arbeit, als auch in die Konzeption mit ein. Die Kinder haben in der Kindertagesstätte ausgiebig Zeit dem freien Spiel nachzugehen, wobei die Erzieher während des Freispiels unterstützen, Anregungen und Hilfestellungen geben. Dem Kita-Team ist zudem wichtig, dass jeder Tag in der Kita individuell und auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt ist.Aufgabenbereich: pädagogische Mitgestaltung des Tagesablaufs,pflegerische Tätigkeiten nach Absprache,Mitwirkung an der früh kindlichen Erziehung und Bildung von Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren,reibungsloser Ablauf von internen Betriebsprozessen.Wir wünschen uns von Ihnen: eigene Ideen und Einsatzbereitschaft, sowie Freude am Umgang mit Kindern,eine einfühlsame und individuelle Begleitung,Belastbarkeit,Teamfähigkeit,Flexibilität,pädagogische Grundkenntnisse.Wir bieten Ihnen: eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit,ein kollegial arbeitendes, motiviertes und aufgeschlossenes Team,individuelle Absprache der Arbeitszeit im Vertretungsfall,eine Vergütung nach dem öffentlichen Dienst, sowie die üblichen sozialen Leistungen im öffentlichen Dienst.Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-BewerbungJetzt bewerben bis zum 30. September 2025.Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular.Fragen?Ihre AnsprechpartnerDaniela Birk, Leitung KiTa, Diana Croissant, Personalamt, HinweiseBei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.