Die Zentrale sucht für den Geschäftsbereich Facility Management am Arbeitsort Bonn oder Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:Controllerin / Controller für Bundesbau mit Fokus auf Abrechnung und Datenmanagement (w/m/d) (Entgeltgruppe 11 TVöD Bund, Kennung: ZEFM5503, Stellen‑ID 1347710)Die Einstellung erfolgt unbefristet.Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.Das sind Ihre Aufgabenschwerpunkte:Sie prüfen die von den einzelnen Bundesländern vorgelegten Jahresabrechnungen zur Kostenerstattung der Baunebenkosten im Bundesbau, erstellen Prüfvermerke und ermitteln SchlusszahlungsbeträgeSie fertigen Jahres-Prüfungsvermerke zur Abrechnung gegenüber einzelnen Bauherren und klären auf deren Anforderung Unstimmigkeiten und Differenzen mit den einzelnen LandesbauverwaltungenSie planen und überwachen die Einnahme und Auszahlung der Abschlags- und Schlusszahlungen zur Kostenerstattung gegenüber den Ländern und Bauherren auf Basis der geprüften Jahresabrechnungen bzw. Prognosemeldungen der vereinbarten BauprogrammeSie prüfen die Quartalslieferungen in der elektronischen Datenbank zur Kostenerstattung (eVKE) hinsichtlich Qualität und Vollständigkeit und fertigen Auswertungen und Berichte zu Daten des BundesbausSie unterstützen die Weiterentwicklung der eVKE-Datenbank und sind Ansprechperson für die Nutzer*innenWir arbeiten mobil und flexibel. Qualifikation:Sie verfügen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplom [FH]/Bachelor), beispielsweise in den Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder eine vergleichbare QualifikationFachkompetenzen:Sie verfügen über gute Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Finanz- und Controlling-Bereich sowie im Einsatz von Controlling-InstrumentenSie haben gute IT‑Anwendungskenntnisse (Microsoft Office)Sie haben Kenntnisse in SAP oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignenWeiteres:Ihre gründliche Arbeitsweise und hohe Zuverlässigkeit zeichnen Sie aus.Die Einarbeitung in wechselnde Aufgabenfelder bereitet Ihnen Freude.Ausstattung für mobiles ArbeitenJahressonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen30 Tage UrlaubBetriebliche AltersversorgungBerufliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie umfangreiche FortbildungsangeboteKurse zur Gesundheitsförderung sowie VorsorgemaßnahmenParkmöglichkeitenVerkehrsgünstige LageZuschuss zum DeutschlandJobticket (DJT)Möglichkeit der Anmietung einer Wohnung aus dem Bestand der Wohnungsfürsorge des BundesHaben wir Ihr Interesse geweckt?Dann bewerben Sie sich online bis zum 3. Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Frau Höhne unter der Telefonnummer +49 30 3161‑4121.Weitere Informationen finden Sie auch unter Website zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie unter Website Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein. Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestrebt, den Anteil der Frauen – insbesondere auf höherwertigen Dienstposten/Arbeitsplätzen – zu erhöhen, und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.