Fachkräfterwerb in der Altenpflege
Wir suchen eine erfahrene Fachkraft für die Leitung unseres Pflegeheims.
Zielsetzung:
Mit der Neubesetzung des Postens einer Heimleitung möchten wir uns auf die Fortentwicklung unserer Dienstleistungen und unsere Qualitätsverbesserung konzentrieren. Sie werden die strategische Ausrichtung von Angeboten, Prozessen und Personalmanagement beitreten und gemeinsam mit dem Team zur Stärkung unseres sozial-kulturellen Engagements in der Region beitragen.
Leitungsaufgaben:
* Verantwortliche Leitung eines dynamischen Teams
* Kooperation mit externen Partnern und Einrichtungen
* Weiterentwicklung des Betriebssystems und Prozesseinbringung
Anforderungen:
* Abschluss an einer Fachschule oder einem Studium der Altenpflege mit einschlägigen Fertigkeiten und Erfahrungen im Bereich Altenpflege und Sozialmanagement
* Erfahrung in der Besetzung leitender Funktionen in Bezug auf Führung, Gestaltung, Planung und Evaluierung von Service- und Abrechnungsprozessen
* Hervorragende organisatorische, kommunikative und interpersonelle Fähigkeiten, um ein zukunftsorientiertes und qualitätsgerechtes Engagement zu gewährleisten
Nachweisfähigkeit:
Fachbezeichnung gemäß § 5 Abs. 1 Bundesberufsgesetz (BBG) und schriftlicher Nachweis nachzuweisen.
Voraussetzung zum Übertritt:
Bewerber haben einen Anspruch auf Übertritt in den Beamtenstand innerhalb von 18 Monaten ab Erhalt der Zulassung zur Approbation.
Schwerpunkte:
Pflege:
* Freiwillige Unterschrift beim kirchlichen Krankenkassenverband
Sozialarbeit:
* Erwünscht ist eine Weiterbildung im Pädagogik-Bereich oder Psychologie
Weitere Informationen:
Versicherungsschutz für das Kind durch die betreffenden Kirchen oder evangelische Körperschaften
Angaben über Praktika/Ausbildungszeiten in größeren Einrichtungen
Beschäftigung bei Anstellung von mindestens 60 % auf Basis eines sechsmonatigen Probezeitdienstes unter Ausschluss von Kindererziehungspflicht, mit einem Bonus für mindestens 12-monatige vertraglich festgelegte Anstellung im Rahmen dieser Beschäftigungsvereinbarung.
Es besteht ausdrücklich die Möglichkeit einer Karenzverlängerung bis max. 36 Monate. Bitte beachten Sie: Eine regelmäßige Schulabreibungspflicht im Ehepartnerunternehmen ist kein Hinderungsgrund!
Das Vorgespräch dient auch als Spielraum, um vorrangige Aufgaben und -Einsätze festzulegen sowie wichtige Aspekte des Bewerbungsprozesses hervorzuheben.